Gesundheitsversorgung – ein Menschenrecht!? Vergessene Gruppen in unserem Gesundheitssystem

Fachtag der nak AG Gesundheit
23. Juni 2023
10 bis 16 Uhr
im Erbacher Hof Mainz

Dokumentation

Zu Beginn begrüßte Moderatorin Michaela Hofmann (Referentin für Allgemeine Sozialberatung und Armutsfragen, Caritas Erzbistum Köln) die 65 Teilnehmenden des Fachtages.

Danach wurde in drei Impulsvorträgen ein Überblick über die aktuelle Lage der Versorgungslücken im deutschen Gesundheitssystem gegeben:

 

Impulsvortrag I: Einführung in das Thema und die politischen Zusammenhänge

Prof. Dr. Gerhard Trabert (Sozialmediziner und Gründer des Vereins Armut und Gesundheit in Deutschland) nimmt Stellung zur politischen Einordnung der Bekämpfung von Armut, ordnet Aussagen von Politiker:innen ein und kritisiert deutlich, dass das BMG die Einrichtung einer Arbeitsgruppe Armut und Gesundheit abgelehnt hat

Prof. Dr. Gerhard Traberts Stellungnahme zur Ablehnung des BMG einer Arbeitsgruppe Armut und Gesundheit

Antwort der Bundesregierung auf Anfrage von Dietmar Bartsch zur Einführung einer Arbeitsgruppe Armut und Gesundheit (S. 114)

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/144009/Bundesgesundheitsministerium-will-keine-Arbeitsgruppe-fuer-Armut-und-Gesundheit-einrichten

Impulsvortrag II: Lücken im Gesundheitssystem

Dr. Maria Goetzens (FA Gesundheit der BAG W, Ärztin bei der Elisabeth-Straßenambulanz in Frankfurt) erzählt von ihren Erfahrungen in der Straßenambulanz, auf die besondere Lebenslage der Patient:innen und ihre Auswirkungen auf Gesundheit. Außerdem beleuchtet sie die Versorgung psychiatrisch und chronisch Kranker und zeigt Lücken auf.

Präsentation

Impulsvortrag III: Menschen ohne Krankenversicherung

Nele Wilk und Sophie Pauligk von der BACK (Bundesarbeitsgemeinschaft Anonyme Behandlungsscheine und Clearingstellen) gehen auf die Situation von Menschen ohne Krankenversicherung in Deutschland ein.
Sie zeigen aktuelle Versorgungsangebote und erklären kurzfristige Lösungen wie den Anonymen Behandlungsschein und die Funktion von Clearingstellen. Zuletzt erklären sie auch langfristige Lösungen zum Abbau gesetzlicher Hürden.

Rede

Präsentation

 

Arbeitsgruppen:

Nach einer kurzen Fragerunde teilten sich die Teilnehmenden in 4 Arbeitsgruppen auf:
In jeder Arbeitsgruppe wurde eine „vergessene Gruppe“ in unserem Gesundheitssystem beleuchtet: Asylsuchende, EU-Bürger:innen, ehemals Privatversicherte, Papierlose.

In jeder Gruppe gab es eine Einführung durch eine:n Moderator:in der nak AG Gesundheit, danach erzählte ein:e Betroffene:r von den eigenen Erfahrungen bzw. eine Fachperson einer Clearingstelle Krankenversicherung schilderte ein Fallbeispiel, welches dann fachlich eingeordnet wurde. Gemeinsam wurden die strukturellen Probleme der „vergessenen Gruppe“ zusammengefasst und Lösungsvorschläge in Form von politischen Forderungen formuliert.

Problemsituation und Lösungsvorschläge für eine fünfte Gruppe, die der Haftentlassenen, wurden parallel zu den Arbeitsgruppen erarbeitet.

„vergessene Gruppe I“: Asylsuchende

Leitung/Fachperson: Dr. Ifunanya Dimaku & Michelle Kerndl-Özcan, Ärzte der Welt e. V.
Moderation: Prof. Dr. Gerhard Trabert, nak AG Gesundheit

Präsentation

Forderungen und an wen sie gerichtet sind:

  1. Systemimmanente Aufklärung: Information für alle Asylbewerber:innen über die Funktionsweise unseres Sozial-/Gesundheitssystems sowie über die Rechte und Möglichkeiten von Asylbewerber:innen
    → Bundesgesundheitsministerium, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Kommunen
  2. Generelle Einführung einer Krankenversicherungskarte
    → Bundesgesundheitsministerium, GKV-Spitzenverband
  3. Abschaffung Asylbewerberleistungsgesetz (spez. §§4+5)
    → Bundestag/Bundesjustizministerium
  4. Bessere Hygiene-/Gesundheitsversorgung in Gemeinschaftsunterkünften
    → Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, kommunale Gesundheitsämter
  5. Keine finanzielle Unterstützungslücke bei Aufenthaltsstatusänderung
    → Bundestag/Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter
  6. Keine Unterscheidung unter Geflüchteten (wie es aktuell z. B. zwischen Geflüchteten aus der Ukraine und von anderswo geschieht)
    → Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Bundesgesundheitsministerium
  7. medizinische Ausbildung „sozial-kultur-sensibel“ gestalten
    → Bundesministerium für Bildung und Forschung, Kultusministerkonferenz, Universitäten/Medizinische Fakultäten
  8. medizinische Versorgung und Behandlung: muttersprachlich, gendersensibel
    Bundesregierung, Bundesländer, Sozialämter und Sozialdienste, Gesundheitsämter
„vergessene Gruppe II“: EU-Bürger:innen

Leitung/Fachperson: Maria Schlenkrich, Caritas Köln
Moderation: Michaela Hofmann, nak AG Gesundheit

↗ Präsentation wird nachgereicht

Forderungen und an wen sie gerichtet sind:

  1. Prävention von Wohnungslosigkeit: Wohnraum schaffen
    Bundesregierung, Bundesministerium des Innern
  2. Beratungspflicht und Bereitstellung von Informationen in Muttersprache
    Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesgesundheitsministerium, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Kommunen (Gesundheitskioske, Jobcenter), Länder
  3. Anspruch auf Leistungen in der Gesundheitshilfe auch ohne Aufenthaltsberechtigung: Abschaffung des § 23 SGB XII
    Bundestag/Bundesjustizministerium
  4. Erleichterung des Nachweises der Arbeit: Postalische Adresse muss ausreichend sein
    Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesgesundheitsministerium, Kommunen
  5. Übergangsweise Einführung des Thüringer Modells (Anspruch auf eine bedarfsorientierte ambulante medizinische Versorgung)
    GKV-Spitzenverband, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesgesundheitsministerium
„vergessene Gruppe III“: ehemals Privatversicherte

Leitung/Fachperson: Johannes Lauxen, CSKV RLP
Moderation: Manfred Klasen, nak AG Gesundheit

↗  Filmbeitrag zur Problembeschreibung

Forderungen und an wen sie gerichtet sind:

  1. Eine Versicherung für alle: Abschaffung Trennung GKV/PKV
    Bundesgesundheitsministerium
  2. Direktabrechnung über Karte
    Bundesgesundheitsministerium
  3. Bundesweite Clearingstellen
    Bundesgesundheitsministerium, Länder, Kommunen
  4. Kein verminderter Leistungsumfang im Notfalltarif
    Bundesgesundheitsministerium
  5. Behandlungspflicht im Basistarif
    Bundesgesundheitsministerium
  6. Höhere/bessere Vergütung ärztlicher Leistungen gemäß GÖA im Basistarif
    Bundesgesundheitsministerium
„vergessene Gruppe IV“: Papierlose

Leitung/Fachperson: Janina Gach, Ärzte der Welt e. V.
Moderation: Stefan Bräunling, nak AG Gesundheit

↗  Präsentation

Forderungen und an wen sie gerichtet sind:

  1. Erleichterung des Aufenthaltes
    Bundesministerium des Innern, Bundesministerium für Arbeit und Soziales
  2. Zugang zu Gesundheitsversorgung (inkl. Reha, Pflege, Prävention)
    – Abschaffung der Übermittlungspflicht
    – Reform der Nothelferregelung
    Bundesgesundheitsministerium, Länder, Kommunen
    Bundestag/Bundesjustizministerium
  3. Übernahme von Behandlungskosten – Bundesweite Etablierung von Clearingstellen mit Behandlungsfonds und anonymen Behandlungsscheinen
    Bundesgesundheitsministerium, Länder, Kommunen
„vergessene Gruppe V“: Haftentlassene

Leitung/Fachperson: Janna Dreckkötter, DBSH, & Nele Wilk, CSKV RLP
Moderation: Carmen Mauerer, nak AG Gesundheit

Präsentation

Forderungen und an wen sie gerichtet sind:

  1. Erhaltung der Regelversorgung während der Haft
     Bundestag/Bundesjustizministerium
  2. frühzeitiges Übergangsmanagement zur Haftentlassung
    der Themen Arbeit / ALG II / Bürgergeld
     Landesjustizministerien, Landessozialministerien, Bundesagentur für Arbeit
  3. Haftbescheinigung = Kündigung (zur Vermeidung von Schulden bei freiwillig GKV-Versicherten)
     Bundesgesetzgebung, GKV-Spitzenverband

Kurzvortrag: Wohnungslosigkeit und Krankenkassenschulden

Corinna Lenhart ging auf die Sondersituation wohnungsloser Menschen in Bezug auf Krankheit und Krankenversicherung ein, indem sie ein Positionspapier der Selbstvertretung wohnungsloser Menschen e. V. vorstellte.

Positionspapier

Podiumsdiskussion

Der Fachtag wurde beendet mit einer spannenden Podiumsdiskussion, die von Michael David (Diakonie, Sozialpolitik) moderiert wurde.

Auf dem Podium:

Hans Sander als Betroffener,
Maria Wirth von der BACK – Bundesarbeitsgemeinschaft Anonyme Behandlungsscheine und Clearingstellen und Mitarbeiterin der Clearingstelle Krankenversicherung in Frankfurt am Main,
Christiane Böhm, Landtagsabgeordnete in Hessen für DIE LINKE.,
Dr. Peter Tinnemann, Leiter des Gesundheitsamtes in Frankfurt am Main,
sowie Dr. Peter Zschunke, Publizist und Journalist.

 

Viele weitere angefragte Vertreter:innen aus dem Gesundheitsministerium, aus Bundestagsfraktionen und anderen politischen Gremien, sowie von den Krankenkassen, hatten leider im Vorfeld abgesagt. Es wurde darüber diskutiert, ob dies mit Desinteresse am Thema zu begründen sei, wie sozialpolitische Themen stärker in den Fokus gerückt und politische Lösungen erreicht werden können.

Reicht es, wenn es bestimmte Positionen in die Koalitionsverträge schaffen? Die Erfahrungen zeigen, dass oft trotzdem nichts passiert.
Die Folgen daraus sind oft Frust und Resignation – „schlechter kanns nicht werden, denkt man manchmal“, kommentierte Prof. Dr. Gerhard Trabert aus dem Publikum.

Dennoch konnten Dr. Peter Zschunke aus seiner langjährigen Erfahrung als Journalist, Christiane Böhm aus ihrer Oppositionsarbeit im hessischen Landtag und verschiedene Leute aus dem Publikum festhalten: Wichtig sei langer Atem, „es muss den Leuten aus den Ohren rauslaufen“ – dann sei auch eine positive Entwicklung zu beobachten. Soziale Missstände werden am ehesten in den Medien aufgegriffen, wenn sie als Ereignis präsentiert werden, auf einem aktuellen Anlass beruhen, oder wenn persönliche Geschichten Empathie wecken und es betroffene Ansprechpersonen gibt.

In der Politik ließe sich etwas erreichen, wenn man beständig und immer wieder Kontakt mit den Abgeordneten aufnehme, öffentlich Druck aufbaue und nicht lockerlasse, auch wenn die Verantwortung immer wieder auf andere Ebenen geschoben wird. Eine weitere Möglichkeit, politische Entscheidungsträger:innen zum Handeln zu bringen, seien Anhörungen. Christiane Böhm schilderte ihre positiven Erfahrungen mit diesem Format.

Dr. Peter Tinnemann betonte, wie wichtig der Diskurs zwischen Zivilgesellschaft und Politik sei. Formate wie der Fachtag förderten diesen.

Renate Antonie Krause vom Groschendreher Kiel aus dem Publikum fügte hinzu, dass es unsere wichtigste Aufgabe sei, Menschen auf die Straße zu bringen, Menschen aufzuklären und zu vernetzen. So können wir unsere Hemmungen zu armutspolitischen Themen überwinden, die Stigmata beenden und Mut finden.

Hans Sander bekräftigte dieses Statement und ergänzte ein Beispiel aus Kaiserslautern, wo das Thema Armut in Verbindung mit kulturellen Veranstaltungen wochenlang Gesprächsthema war.

Diese Formen von öffentlicher Aufmerksamkeit seien für die Betroffenen sehr wichtig, da dadurch auch klar werde, dass Menschen nicht aus eigenem Versagen, sondern aufgrund struktureller Missstände in Armut geraten.

Die Teilnehmenden waren sich einig: Es ist noch viel zu tun. Warme Worte reichen nicht, es müsse auch deutlich mehr Geld in die Hand genommen werden.

Prof. Dr. Trabert schloss mit den motivierenden Worten Kurt Martis: „Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“

Presseecho:

Artikel des evangelischen Pressediensts über den Fachtag:

↗ https://www.evangelisch.de/inhalte/217782/23-06-2023/wenig-fortschritte-bei-hilfen-fuer-menschen-ohne-krankenversicherung

Urteil zum Mietendeckel: nak fordert Ausbau des sozialen Wohnungsbaus

Berlin, den 15.04.2021. Die Nationale Armutskonferenz (nak) wertet den heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel als Weckruf an die Bundesregierung. Diese müsse nun schnell und rechtssicher für faire Mieten und eine sozial gerechte Wohnungspolitik sorgen. Dazu erklärt der Sprecher der nak, Gerwin Stöcken:

„Der heutige Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel stellt fest, dass dem Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz fehlt, einen Mietendeckel einzuführen. Aus Sicht der nak ist nun der Bund gefordert, für eine flächendeckende, wirksame Begrenzung der Mietkosten zu sorgen. Denn die steigende Wohnkostenbelastung gerade für einkommensarme Menschen ist ein ungelöstes sozialpolitisches Problem. Durch die Corona-Pandemie sind zudem weitere Unsicherheiten und finanzielle Engpässe entstanden.“

Das Bündnis kritisiert dabei grundsätzliche Versäumnisse in der Wohnungspolitik und die Privatisierung von Wohnraum vor allem in Ballungsgebieten. Es sei dringend notwendig, dass der Staat hier wieder stärker eingreife.

„Die zunehmende Ökonomisierung des Wohnungsmarktes lässt zu, dass Wohnraum zu einem reinen Spekulationsobjekt wird. Dabei ist es die Aufgabe des Staates, im Rahmen der Daseinsvorsorge für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen“, so Stöcken, „Neben einer Deckelung der Mieten muss der soziale Wohnungsbau massiv ausgebaut werden und die Wohnungsnotfallhilfe gestärkt werden.“

Nak zum 1. Mai: Unser Engagement für eine solidarische Gesellschaft ohne Armut geht weiter!

Berlin, den 30.04.2020. Anlässlich des 1. Mai, dem Tag der Arbeit, erklärt Gerwin Stöcken, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz:

„Die Corona-Pandemie macht aktuell vor dem 1. Mai nicht halt. Auch wenn wir morgen nicht auf den Straßen sein können, geht unser Engagement für eine solidarische Gesellschaft ohne Armut weiter. Untersuchungen zeigen immer wieder, wie wichtig Arbeit für die meisten Menschen ist. Gesellschaftliche Teilhabe in unserer Gesellschaft muss daher bedeuten, Zugang zu guter und existenzsichernder Erwerbsarbeit zu haben, verlässliche soziale Sicherheit bei Arbeitslosigkeit zu erfahren und eine fördernde und unterstützende Arbeitsmarktpolitik vorzufinden, die immer wieder Brücken baut.

Mit diesem Anspruch auf Teilhabe und einen solidarischen Sozialstaat blicken wir auf die Gesellschaft, erleben jedoch eine andere Realität: Der Anteil prekärer Beschäftigungsverhältnisse bleibt hoch. Neun Millionen Menschen arbeiten zu Niedriglöhnen, über eine Million Menschen müssen ihren Lohn mit Hartz-IV-Leistungen aufstocken. Ein Jahrzehnt des Aufschwungs, steigender Ungleichheit und Vermögenskonzentration ist an armutsbetroffenen Menschen und unteren Einkommensgruppen vorbei gegangen. Besonders bitter ist die Situation der Millionen Beschäftigten in den systemrelevanten Berufen, die verlässlich und verantwortungsvoll für andere Menschen da sind und die Gesellschaft nicht nur während der Corona-Pandemie zusammenhalten. Diese systemrelevanten Berufe in den Branchen Gesundheit, Pflege, Erziehung und Einzelhandel vereint, dass sie mehrheitlich schlecht bezahlt und unter schwierigen Bedingungen ausgeübt werden.

Wir treten daher gemeinsam für eine andere Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik ein – für  höhere Mindestlöhne und Regelbedarfe, für eine Stärkung der Tarifbindung, für Investitionen in die öffentliche und soziale Infrastruktur und für einen wirksamen Ausgleich zwischen Arm und Reich. Die Pandemie ist noch nicht vorbei, aber unsere Solidarität bleibt!“

Nationale Armutskonferenz fordert politisches Engagement gegen Armut

Anlässlich des Internationalen Tages für die Beseitigung der Armut am 17.10. erklärt Gerwin Stöcken, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz:

„Armut ist weiterhin bittere Realität in Deutschland. Daran haben auch wirtschaftlich günstige Rahmenbedingungen der letzten Jahre wenig geändert. Ob in Form von Kinder- und Familienarmut, Altersarmut, Wohnungsnot, Krankheit, Erwerbsarmut, Arbeitslosigkeit oder Ausgrenzung: Armut betrifft immer mehr Menschen in der Gesellschaft. Arme Menschen sind pausenlos damit beschäftigt, über die Runden zu kommen, während sie gesamtgesellschaftlicher Abwertung, Stigmatisierung und Diskriminierung ausgesetzt sind. Wo verlässliche und auskömmliche Hilfe, Kontakt, Unterstützung und Teilhabe angebracht wären, erleben viele Menschen Ausgrenzung, Anfeindungen und individuelle Schuldzuschreibungen für ihre existenzbedrohende Lage. In solch einem vergifteten gesellschaftlichen Klima fällt es schwer, Solidarität zu organisieren.“

Als arm gilt, wer weniger als 60 Prozent des mittleren Haushaltseinkommens zur Verfügung hat. Für einen Einpersonenhaushalt ist diese Schwelle bei etwa 1000 Euro pro Monat erreicht1. Darunter liegen in Deutschland aktuell ca. 16%  oder rund 13 Millionen Menschen. Während die Ungleichheit von Einkommen und Vermögen weiter steigt, hat sich die Armutslücke, also der Betrag, der armen Haushalte bis zur Armutsrisikoschwelle fehlt, in den letzten Jahren deutlich vergrößert. Hinzukommt verdeckte Armut, bei der die betroffenen Menschen von wohlfahrtsstaatlicher Unterstützung nicht erreicht werden.

„Als zivilgesellschaftliches Bündnis hat sich die Nationale Armutskonferenz das Ziel gesetzt, die Perspektiven von armutserfahrenen Menschen stärker in den politischen Diskurs einzubringen. Denn wir stellen fest, dass mehr über arme Menschen statt mit armen Menschen gesprochen wird. Auf diese Weise entsteht kein ganzheitliches Bild von Armut und die Entwicklung gemeinsamer Strategien zu ihrer Überwindung wird unmöglich. Stattdessen beobachten wir eine zunehmende Entkopplung von Lebensrealitäten, die Teilhabe und Zusammenhalt untergraben. Wir fordern endlich entschlossenes politisches Handeln, das zu einer wirksamen Prävention, Bekämpfung und Überwindung von Armut führt.“

Zum Hintergrund:
Die Nationale Armutskonferenz (nak) ist im Herbst 1991 als deutsche Sektion des Europäischen Armutsnetzwerks EAPN (European Anti Poverty Network) gegründet worden. Sie ist ein Bündnis von Organisationen, Verbänden und Initiativen, die sich für eine aktive Politik der Armutsbekämpfung einsetzen. In den Jahren 2019 und 2020 hat der AWO Bundesverband die Geschäfts- und Federführung der nak inne.

[1] Quelle: Statistisches Bundesamt für das Jahr 2017

Jetzt anmelden zum 14. Treffen der Menschen mit Armutserfahrung

Seit 2006 organisiert die Nationale Armutskonferenz einmal jährlich ein Treffen von Menschen mit Armutserfahrung. Die Treffen sollen eine Plattform für Austausch und Vernetzung bieten und stärken die politische Teilhabe der Menschen, die in Armut leben.

Das diesjährige 14. Treffen steht unter dem Motto „Anspruch und Wirklichkeit – Wie gelingt Teilhabe für alle?“

In Workshops, Podiumsdiskussionen, Vorträgen und in Gesprächen mit Politiker*innen stehen die Perspektiven von Menschen mit Armutserfahrung im Mittelpunkt.

Zur Anmeldung.

Änderungen beim Bildungspaket – Das Geld muss bei den Kindern ankommen!

Zum 1. August 2019 treten Änderungen beim sogenannten „Bildungs- und Teilhabepaket“ (BuT) in Kraft, wonach Kinder und Jugendliche aus einkommensarmen Haushalten etwas mehr Geld für Ausgaben im Bereich Schule und für Freizeitaktivitäten bekommen können. Nur ist das Geld aus dem Bildungspaket – das es seit 2011 gibt – wegen absurder bürokratischer Hürden bisher selten bei den Kindern angekommen. Um diesen Missstand zu beenden, fordert das Bündnis AufRecht bestehen* gemeinsam mit der Nationalen Armutskonferenz (NAK) die Kommunalpolitiker*innen und Sozialverwaltungen nun zum Handeln auf.

Bisher musste für fast alle Leistungen des BuT (z.B. Klassenfahrten oder Schulmittagessen) ein umfangreicher Antrag gestellt werden und zwar bevor die Leistung benötigt wurde – also bevor beispielsweise die Klassenfahrt stattfand. Bei einem zu spät eingereichten Antrag gab es keine Leistung. Zudem werden die BuT-Leistungen bisher zum größten Teil in Form von Gutscheinen angeboten bzw. direkt mit den Leistungsanbietern – z.B. Schulen oder Sportvereine – abgerechnet. (Nur der Zuschuss zum Kauf von Schulmaterial wird direkt an die 6- bis 15-jährigen Hartz-IV-berechtigten Schüler*innen überwiesen.) Dieses „Sach- und Dienstleistungsleistungssystem“ erzeugt viel Unmut bei allen Beteiligten. Von den Kindern und Jugendlichen verlangt es, dass sie sich mit den Gutscheinen in Schule oder Sportverein zwangsläufig „als Hartz-IV“ outen müssen. Von Schulen, Vereinen und den Behörden verlangt es viel überflüssige Arbeit. Mit dem Wust an Vorschriften und Formularen kommt niemand zurecht – nicht einmal die Ämter.

Infolgedessen kam (und kommt) das Bildungspaket bei den Kindern gar nicht an.

In den vergangenen Jahren wurden die Leistungen nur für einen Bruchteil der berechtigten Kinder abgerufen. Die Bundesagentur für Arbeit bilanziert, dass im Jahr 2018 lediglich für 670.000 Kinder, die Hartz-IV bezogen, eine oder mehrere Leistungen aus dem Bildungspaket beantragt wurden[i]. Das sind gerade mal 28 % von 2,5 Millionen Kindern, die Hartz IV beziehen – oder anders herum: 72 % der Berechtigten stellten keinen Antrag und gingen leer aus.

Allerdings gibt es eine Ausnahme: Bei den 6- bis 15-Jährigen kamen die BuT-Leistungen für Schulmaterial in 84 % der Fälle an – dieser Gruppe wird das Geld ohne besonderen Antrag vom Jobcenter direkt auf’s Konto überwiesen. Trotzdem: die „durchschnittliche Quote bewilligter Anträge und festgestellter Ansprüche ist niederschmetternd gering“ stellte der Paritätische Wohlfahrtsverband im September 2018 in einer Studie fest und veröffentlichte bundesweite Zahlen für die einzelnen Kommunen.[ii]

Die Kritik scheint nun auch beim Gesetzgeber angekommen zu sein, der mit der Änderung zum 1. August 2019 nicht nur einzelne Leistungen des BuT erhöht (z.B. gibt es nun 150 € anstatt bisher 100 € jährlich für Schulmaterial), sondern auch die Vergabebedingungen verbessert. Außer für die Lernförderung ist nun kein besonderer Antrag für jede einzelne Leistung mehr erforderlich. Zukünftig können – wenn einmal ein Hartz-IV-, Kinderzuschlag- oder Wohngeld-Antrag gestellt ist – die benötigten BuT-Leistungen bei Vorlage eines Nachweises beim zuständigen Amt abgerufen werden – auch nachträglich. Zudem ist die Gewährung der Leistungen in Form von Gutscheinen oder Zahlung an die Leistungsanbieter im Gesetz nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Jetzt ist es den Städten und Gemeinden, die die BuT-Leistungen bewilligen, auch möglich, diese als Geldzahlung zu gewähren.

Die Trägheit der Sozialverwaltungen kennend, fordert das Bündnis AufRecht bestehen die Kommunalpolitiker*innen nun auf, die örtlichen Richtlinien zum BuT kurzfristig zu ändern und ab dem 1.8.2019 alle Leistungen als Geldzahlung direkt an die Eltern zu erbringen. Nur dies gewährleistet ein möglichst unbürokratisches Verfahren, mit dem Kindern und Familien signalisiert wird, dass Politik und Verwaltung sie tatsächlich unterstützen und ihnen die Mittel für Bildung und Teilhabe in die Hand geben wollen. Und da die niedrigschwelligen Vergaberichtlinien wohl nicht sofort erarbeitet werden (können), sollen sie rückwirkend zum 1.8.2019 in Kraft gesetzt werden, um es den Berechtigten so zu ermöglichen, auch nachträglich Geldzahlungen für benötigte BuT-Leistungen zu erhalten.

Zum Bündnis „AufRecht Bestehen

* Das Bündnis AufRecht bestehen wird getragen von

der Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO),„ARBEITSLOS – NICHT WEHRLOS“ Wolfsburg (ANW), Gruppe Gnadenlos Gerecht Hannover, Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe im DGB-KV Bonn/Rhein-Sieg, Duisburger Initiative „AufRecht bestehen!“, Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG-PLESA), Frankfurter Arbeitslosenzentrum e.V. (FALZ), Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Tacheles e.V. Wuppertal, Widerspruch e.V. Bielefeld

sowie vielen örtlichen Bündnissen und Initiativen.

[i] siehe Widerspruch e.V. – Bielefeld, Juli 2019 – „BuT-Anträge bundesweit 2018 – Eigene Auswertung aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zum SGB II“ – www.widerspruch-sozialberatung.de/dat/aktuelles.html

[ii] Paritätische Forschungsstelle, Sept. 2018 – „Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket: Teilhabequoten im Fokus – Kurzexpertise Nr. 4/2018“, Seite 18, –

http://infothek.paritaet.org/pid/fachinfos.nsf/0/762fe53103a0226ec125830c0022e66b/$FILE/Paritaet.%20Expertise_4_2018_Bildungs-%20und%20Teilhabepaket.pdf