Stellungnahme zum Nationalen Reformprogramm der Bundesregierung

Im Rahmen der EU 2030-Strategie hat die Bundesregierung Ziele in den Themenbereichen Erwerbstätigkeit, Weiterbildung und Armut benannt. Hierzu hatte die Nationale Armutskonferenz am 25. Januar 2022 Stellung genommen (https://www.nationale-armutskonferenz.de/wp-content/uploads/2022/01/22-1-25-nak-StellungnahmeEU2030-Ziele_fin_ue.pdf)

Im Rahmen des Nationalen Reformprogramms (NRP) hat die Bundesregierung diese und andere Ziele weiter ausdifferenziert und in den Kontext des Programmes der Regierungskoalition gestellt.

Die Nationale Armutskonferenz (nak) nimmt zu diesem Vorhaben aus armutspolitischer Perspektive Stellung. Die Sozialpolitik der Bundesregierung muss wirksame Beiträge zur Armutsbekämpfung in Deutschland leisten. Ebenso müssen steuerpolitische Maßnahmen verwirklicht werden, die der zunehmenden sozialen Ungleichheit entgegenwirken und zu einer gerechteren Verteilung des gesellschaftlichen Reichtums führen. Die folgende Stellungnahme beschreibt ein Reformprogramm im Sinne einer wirksamen Armutsbekämpfung, wie es aus Sicht der Nationalen Armutskonferenz umgesetzt werden müsste und legt in einem weiteren Teil die Position der nak zum NRP dar.

22-3-9 Stellungnahme nak NRP

 

Stellungnahme zu den EU 2030-Zielen zur Armutsbekämpfung der Bundesregierung

Die Nationale Armutskonferenz hat am 25. Januar zu den Armutsbekämpfungszielen der Bundesregierung Stellung genommen. Diese Ziele werden in jedem EU-Mitgliedsstaat im Rahmen der EU-2030-Strategie formuliert. Die nak kritisiert, dass die deutschen Ziele wenig ambitioniert sind. Der Fokus liegt allein auf der Erhöhung von Beschäftigung, ohne die Qualität der Arbeit oder existenzsichernde Einkommen stark in den Blick zu nehmen. Auch lässt sich Armut nicht immer durch eine stärkere Erwerbsbeteiligung auflösen, sondern kann andere Gründe haben.

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Poverty Watch Report 2021

EAPN Germany (bzw. die AG Europa) wird jährlich, ebenso wie alle anderen europäischen Mitglieder der EAPN, um die Erstellung eines „Poverty Watch Reports“ gebeten. Die Berichte aus den verschiedenen Mitgliedsstaaten dienen als Informationsgrundlage für einen gesamteuropäischen „Poverty Report“, der ebenfalls jährlich erscheint.

Inhaltlich geht es im deutschen Poverty Report zum einen um eine Bestandsaufnahme der jüngsten Entwicklung einer Vielzahl von Armutsindikatoren in Deutschland sowie – soweit möglich – um eine Erklärung dieser Entwicklungen. Zum anderen enthält der Bericht auch politische Inhalte. Neben Positionen und Forderungen der AG Europa und der nak, werden auch politische Maßnahmen auf Regierungsebene diskutiert. Nicht zuletzt, werden in den Bericht Einschätzungen, Positionen und Forderungen von Menschen mit Armutserfahrung systematisch einbezogen.

Während die Grundstruktur des Poverty Reports in jedem Jahr ähnlich ist, wird in den jährlichen Berichten jeweils ein aktuell wichtiges Thema schwerpunktmäßig in den Blick genommen. Im diesjährigen Poverty Report wird daher auch über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf von Armut betroffene und armutsgefährdete Menschen berichtet, soweit hierzu bereits Informationen vorliegen.

Der Poverty Report ist in englischer Sprache zu verfassen. Auf besonderen Wunsch des Koordinierungskreises der nak stellt die AG Europa den diesjährigen Poverty Report auch in einer deutschen Übersetzung zur Verfügung, um alle eventuell Interessierten zu erreichen.

Poverty Report 2021 Deutsch(5)

 

nak-Stellungnahme zur Festlegung nationaler Ziele zur Umsetzung der EU2030-Strategie

Unsere Stellungnahme bezieht sich auf die drei am 4. März 2021 in Porto festgelegten Kernziele:

  1. Beschäftigungsziel: Bis 2030 sollen EU-weit mindestens 78 % der Bevölkerung im Alter von 20 bis 64 Jahren erwerbstätig sein.
  2. Weiterbildungsziel: Bis 2030 sollen EU-weit mindestens 60 % aller Erwachsenen im Alter von 25 bis 64 Jahren jedes Jahr an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen.
  3. Armutsziel: Bis 2030 soll die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen EU-weit um mindestens 15 Millionen verringert werden, darunter mindestens 5 Millionen Kinder.

Die nationale Armutskonferenz schlägt vor, die folgenden nationalen Ziele zu entwickeln und damit alle drei EU-Ziele national umzusetzen: 

1. Beschäftigungsziel: Neben einem quantitativen Beschäftigungsziel sollte die Bundesregierung auch die Qualität der Erwerbstätigkeit in ihren Zielen berücksichtigen: Ausbau existenzsichernder guter Arbeit. Dafür müssen der gesetzliche Mindestlohn existenzsichernd gestaltet, die Tarifbindung gestärkt, Zumutbarkeitsregelungen für die Arbeitsaufnahme aus der Grundsicherung heraus deutlich entschärft und prekäre Beschäftigungsformen zurückgedrängt werden. Die Zugangshürden für Langzeiterwerbslose, Erziehende / insbesondere Frauen, ältere Menschen und Zugewanderte zu armutsfest / existenzsichernd entlohnten, tariflich abgesicherten und eine langfristige Perspektive bietenden Arbeitsstellen müssen deutlich gesenkt werden. Der durch das Teilhabechancengesetz eingeführte „soziale Arbeitsmarkt“ soll ausgeweitet und verstetigt werden. 

2. Weiterbildungsziel: Ein individuelles Recht auf Weiterbildung, die die soziale Teilhabe und persönliche Entwicklungsperspektiven deutlich verbessert für Personenkreise, die bisher von Weitbildungsmöglichkeiten weitgehend abgehängt sind: u.a. Menschen mit Armutserfahrung, Langzeit-Erwerbslose, prekär Beschäftigte, Geflüchtete, Menschen ohne oder mit geringen Schulabschlüssen, funktionale Analphabet*innen, Wohnungslose. Dabei besondere Berücksichtigung der Gewährleistung von digitalen gesellschaftlichen Beteiligungsmöglichkeiten. 

3. Armutsziel: Abbau von verfestigter Armut, Ausbau von Armutsprävention und zielgruppenspezifische Angebote für besonders benachteiligte Gruppen wie u.a. Alleinstehende, getrennt oder allein Erziehende, Geflüchtete und Zugewanderte, Wohnungslose, prekär Beschäftigte sowie gezielte Bekämpfung von Kinderarmut durch eine Weiterentwicklung und Bündelung der familienpolitischen Leistungen und Hilfen. 

Insgesamt: Aktive Beteiligung von Menschen mit Armutserfahrung an der Ausdifferenzierung der Ziele, der Entwicklung entsprechender Maßnahmen und der Erfolgsmessung.

https://www.nationale-armutskonferenz.de/wp-content/uploads/2021/08/21-8-3-nak-StellungnahmeEU2030-Ziele_layfin.pdf

Armutsbekämpfung in den Fokus der deutschen Ratspräsidentschaft rücken!

Ab morgen, dem 1. Juli 2020, übernimmt Deutschland für sechs Monate die EU-Ratspräsidentschaft. Hierzu sagt der Sprecher der Nationalen Armutskonferenz (nak) Gerwin Stöcken: „Mit Sorge beobachten wir eine Verschärfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung in Europa, welche mit der Corona-Krise einhergeht. Vulnerable Personengruppen sind von der Krise und ihren Folgen besonders betroffen und werden in existenzielle Notlagen gedrängt. Es ist unbedingt notwendig, mit angemessenen Maßnahmen gegenzusteuern und ein sozialeres und ökologisch nachhaltigeres Europa zu schaffen. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft bietet den Anlass, um verbindliche und konstruktive Initiativen voranzubringen und die Armutsbekämpfung in den Fokus zu rücken. Ziel muss es sein, auch durch europäische Impulse die soziale Situation von Menschen zu verbessern. Dabei müssen Menschen mit Armutserfahrung systematisch mit einbezogen werden.“

Die nak nimmt die deutsche EU-Ratspräsidentschaft zum Anlass, um ihre politischen Erwartungen und Forderungen an die europäische Politik zu stellen. Die nak setzt sich dafür ein, die Grundsätze der Europäischen Säule Sozialer Rechte weiterhin in rechtlich verbindliche Regelungen umzusetzen und mit einem konkreten Maßnahmenpaket mit Leben zu füllen. Ein besonderer Fokus muss dabei auf der Einführung einer verbindlichen europäischen Richtlinie liegen, welche qualitative Mindeststandards für die Grundsicherungssysteme in den Mitgliedsstaaten definiert. Zudem ist es wichtig, dass ein verbindlicher europäischer Rahmen für Mindestlöhne eingeführt wird. Als Grundsatz muss gelten, dass kein*e Erwerbstätige*r in Vollzeit in Einkommensarmut leben muss. Aus Sicht der nak muss die deutsche Ratspräsidentschaft dafür genutzt werden, die Einführung einer europäischen Arbeitslosenrückversicherung und die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen von mobilen Beschäftigten aus der EU und insbesondere von europäischen Saisonarbeiter*innen voranzubringen.

Besonders wichtig ist zudem, dass die Verhandlungen um den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021-2027 schnellstmöglich abgeschlossen werden. Die mit dem Vorschlag der EU-Kommission über den MFR 2021-2027 vom Mai 2020 geplanten Mittelkürzungen für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) kritisiert die nak und fordert die Bundesregierung dazu auf, sich für eine höhere Finanzausstattung einzusetzen. Der ESF+ ist ein wichtiges Instrument zur Armutsbekämpfung und zur sozialen Integration und leistet damit auch einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Corona-Krise.

Zum Download Erwartungen der Nationalen Armutskonferenz (nak) an die deutsche EU-Ratspräsidentschaft 2020

 

Gutachten des DGB und der nak zur Ausgestaltung eines europäischen Rahmens für die Mindestsicherung nun in englisch

Gutachten des DGB und der nak zur Ausgestaltung eines europäischen Rahmens für die Mindestsicherung in englischer Sprache verfügbar

Das Gutachten zur Ausgestaltung eines europäischen Rahmens für die Mindestsicherung von Prof. Dr. Benjamin Benz von der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe, welches im Februar 2019 veröffentlicht wurde, steht nun in englischer Sprache zur Verfügung.

Das Gutachten hat die Nationale Armutskonferenz (nak) gemeinsam mit dem DGB  in Auftrag gegeben. Gefördert wurde dieses aus Eigenmitteln des DGB und mit Mitteln des EU-geförderten Projektes European Minimum Income Network 2 (EMIN-2).

Die deutsche Version des Gutachtens wurde auf der nak-Webseite mit einer Pressemitteilung am 3. Mai 2019 veröffentlicht.

Expert Opinion of the DGB and nak on the design of of a European minimum income framework available in English

The expert opinion „The design of a European minimum income framework“  by Prof. Dr. Benjamin Benz from the Protestant University of Applied Sciences Rhineland-Westphalia-Lippe, which was published in February 2019, is now available in English.

The report was written on behalf of the National Poverty Conference (nak) and the DGB. It was funded by the DGB and the EU-funded project European Minimum Income Network 2 (EMIN-2).

The German version of the expert opinion was published on the nak website with a press release on 3 May 2019.

Das Gutachten zum Download in deutscher und englischer Sprache / Download of the expert opinion in German and English

Gutachten-Benz-EU-Mindestsicherung
DGB-NAK-Benz-Gutachten-EU-Rahmen-Mindestsicherung_Februar2019

Opinion-Benz-EU-minimum-income-framework
DGB-NAK-Benz-Opinion-EU-Minimum-Income-Framework

Pressemitteilung der nak vom 3. Mai 2019 / Press release of the nak of 3 May 2019

https://www.nationale-armutskonferenz.de/2019/05/03/gutachten-des-dgb-und-der-nak-zur-ausgestaltung-eines-europaeischen-rahmens-fuer-die-mindestsicherung/

Gutachten des DGB und der nak zur Ausgestaltung eines europäischen Rahmens für die Mindestsicherung

Gemeinsam mit dem DGB hat die Nationale Armutskonferenz (nak) ein Gutachten zur Frage nach der „Ausgestaltung einer armutsfesten europäischen Mindestsicherung“ in Auftrag gegeben. Gefördert wurde dieses aus Eigenmitteln des DGB und mit Mitteln des EU-geförderten Projektes European Minimum Income Network 2 (EMIN-2).

Das Gutachten von Prof. Dr. Benjamin Benz von der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe klärt zunächst den Problemzusammenhang und die bereits bestehenden inhaltlichen Anknüpfungspunkte für eine solche Ausgestaltung. Außerdem wird der politische Kontext, zu dem auch die Frage der unionsrechtlichen Verankerung einer verstärkten europäischen Mindestsicherungspolitik gehört, erörtert. Darauf aufbauend wird ein verbindlicher europäischer Rahmen für die Mindestsicherung in den Mitgliedstaaten skizziert, einschließlich weiter zu diskutierender konkreter Maßnahmen und Regelungen.

In der Zusammenfassung sagt das Gutachten, das die Mindestsicherungssysteme in kaum einem EU-Land hinreichend gegen Armut schützen. Europäische Mindeststandards ließen sich im sozialpolitischen Leistungsrecht am ehesten im Bereich der Mindestsicherung erreichen. Dies eröffne die Chance, das „Europäische Sozialmodell“ im Sinne „minimaler Harmonisierung“ zu fundieren, es „auf die Füße zu stellen“. Die Ausgestaltung eines europäischen Rahmens für die Mindestsicherung in den Mitgliedstaaten könne an arbeitsmarkt-, armuts- und sozialpolitische Debatten, Erklärungen und „Garantien“ auf nationaler und europäischer Ebene anknüpfen, an verschiedene ideengeschichtliche Wurzeln, aber auch an handfeste Konflikte, etwa um innereuropäische Armutsmigration.

Laut Gutachten sei es bereits jetzt rechtlich möglich Handlungskompetenz zu gestalten, um europäische Mindeststandards bei der Grundsicherung festzulegen. Die Systeme entsprechend auszugestalten obliege den Mitgliedstaaten. 2020, wenn Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft übernimmt, wird es darauf ankommen, ob die Bundesrepublik ihre Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag „einen Rahmen für nationale Grundsicherungssysteme in den EU-Staaten zu entwickeln“ in die Tat umsetzt.

Das Gutachten zum Download:

deutsche Version
DGB-NAK-Benz-Gutachten-EU-Rahmen-Mindestsicherung_Februar2019

englische Version
DGB-NAK-Benz-Opinion-EU-Minimum-Income-Framework

Lesen Sie auch die Pressmitteilung des DGB vom 17. April 2019 hierzu:

https://www.dgb.de/themen/++co++bf617a3e-611b-11e9-8ad5-52540088cada

 

Brief der NAK an Bundeskanzlerin Angela Merkel zum EU-Gipfel

Wir brauchen eine Stärkung sozialer Rechte in Europa!
Am 14. und 15. Dezember 2017 kommen die Staats- und Regierungschefs zum Europäischen Rat in Brüssel zusammen und werden Schlussfolgerungen auch zur Sozialpolitik, einschließlich der Europäische Säule sozialer  Rechte verabschieden.

Die Nationale Armutskonferenz setzt sich in einem Brief an die Bundeskanzlerin dafür ein, dass die Europäische Säule sozialer Rechte genutzt wird, um EU-Rechtsvorschriften zur Garantie sozialer Rechte in den einzelnen Mitgliedstaaten zu entwickeln. Der nächste Schritt sollte ein ambitionierter Vorschlag für eine EU-Rahmenregelung sein, die ein angemessenes Mindesteinkommen für alle sicherstellt. „Brief der NAK an Bundeskanzlerin Angela Merkel zum EU-Gipfel“ weiterlesen

Deutschland leistet zu wenig zur Armutssenkung in Europa

Die Nationale Armutskonferenz engagiert sich auch auf europäischer Ebene und begleitet das Programm „Europa 2020“. Viel Gestaltungsraum für Armutspolitik hat die EU nicht, denn die Kompetenz dafür liegt bei den Mitgliedstaaten. Diese verpflichteten sich im Jahr 2000 mit der „Lissabon-Strategie“ dazu, mit nationalen Strategien gegen Armut und soziale Ausgrenzung anzukämpfen. Sie führten auch den Indikator der Armutsgefährdungsquote ein, einen EU-Standard zur Messung relativer Einkommensarmut. Das Ziel, Armut durch eine Erhöhung der Erwerbstätigenquote zu verringern, erreichte die EU jedoch nicht. Die Nachfolgestrategie „Europa 2020“ umfasst auch die Indikatoren materielle Armut und niedrige Erwerbsbeteiligung. Bezogen auf die Daten von 2008 und unter Berücksichtigung der drei Faktoren lebten insgesamt 116 Millionen Menschen in prekären Lebensverhältnissen. Ziel der Strategie ist es, ihre Zahl um 20 Millionen Personen zu verringern.Die deutsche Bundesregierung hat sich dafür entschieden, die relative und absolute Armut auszublenden und sich bei „Europa 2020“ nur darauf zu konzentrieren, die Erwerbsbeteiligung zu erhöhen. Ihr Ziel, die Anzahl der langzeitarbeitslosen Personen bis 2020 um 20 Prozent zu reduzieren, erreichte sie aufgrund der guten Konjunktur bereits frühzeitig. Sie passte die Zahl aber bislang nicht nach oben an.

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