Schluss mit den Ausreden: Ein gutes Aufwachsen von allen Kindern und Jugendlichen muss in unserer Gesellschaft Priorität haben!

Gemeinsame Erklärung des Ratschlags Kinderarmut – unterzeichnet von 59 Organisation und Einzelpersonen, darunter Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften, Kinderrechtsorganisationen, Familienverbände, Selbsthilfeorganisationen, Wissenschaftler*innen.

29.05.2020Anlässlich des Internationalen Kindertages fordert ein breites Bündnis unter Federführung der Nationalen Armutskonferenz (nak) Bund, Länder und Kommunen auf, der Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen in Deutschland die Aufmerksamkeit zu geben, die sie verdient. Dazu appelliert das Bündnis an die politisch Verantwortlichen endlich konkrete Konzepte mit notwendigen Umsetzungsschritten vorzulegen, die allen Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen ermöglichen!

Jedes fünfte Kind und jede*r fünfte Jugendliche wächst in einem Haushalt auf, in dem Mangel zum Alltag gehört: Mangel an Geld sowie an sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Chancen. Das muss sich ändern: Wir können nicht länger hinnehmen, dass Kindern und Jugendlichen Startchancen genommen werden ihnen bestimmte gesellschaftliche Erfahrungen und Aktivitäten oft dauerhaft verschlossen bleiben. Folgende Grundsätze sind hierbei für die unterzeichnenden Sozial- und Familienverbände, Gewerkschaften, Stiftungen, Kinderrechtsorganisationen und Einzelpersonen von zentraler Bedeutung:

  1. Armut ist kein Versagen der*des Einzelnen!
  2. Alle Kinder und Jugendlichen haben Anspruch auf gleichwertige Lebensverhältnisse!
  3. Jedes Kind ist gleich viel wert!
  4. Unterstützung muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird.

Gerwin Stöcken, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz (nak), erklärt dazu: „Armut grenzt aus und macht krank. Armut schränkt Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung ein und gibt ihnen damit nicht die Chance, auf ein Aufwachsen in Wohlergehen. Die unterzeichnenden Verbände, Organisationen und Gewerkschaften sind sich einig, dass alles getan werden muss, damit alle Kinder gesellschaftliche Teilhabe erfahren können und ein gutes Aufwachsen gesichert ist. Dazu gehören der Ausbau der sozialen Sicherungssysteme, aktuell auch durch krisenbedingte Aufschläge und vereinfachten Zugang zu Leistungen, die Sicherstellung sozialer Infrastruktur sowie die intensive Begleitung von Kindern und Jugendlichen zurück in ihren Kita- und Schulalltag!“

Die gemeinsame Erklärung des Ratschlags Kinderarmut zum Internationalen Kindertag 2020 „Ein gutes Aufwachsen von allen Kindern und Jugendlichen muss in unserer Gesellschaft Priorität haben“ finden Sie hier: Ratschlag Kinderarmut 2020_gemeinsame Erklärung 29.05.2020.

Folgende Organisationen haben die Erklärung unterzeichnet:

Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie u. Gesellschaft e.V.
Arbeitslosenverband Deutschland Landesverband Brandenburg e.V. Armutsnetzwerk e.V.
Armut und Gesundheit in Deutschland e.V.
Arbeiter Samariter Bund Deutschland e.V.
Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.
BAG Wohnungslosenhilfe e.V.
Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V.
Bundesverband der Mütterzentren e.V.
Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung
Deutscher Bundesjugendring
Deutscher Caritasverband e.V.
Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Der Kinderschutzbund e.V.
Der Kinderschutzbund LV Rheinland-Pfalz e.V.
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V.
Deutscher Gewerkschaftsbund
DGSF – Deutsche Gesellschaft f. Systemische Therapie, Beratung u. Familientherapie e.V.
Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.
Diakonie Hessen – Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e.V.
Diakonisches Werk Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland e. V.
Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche der Pfalz
evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf)
Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen in Bayern e.V. (eaf bayern)
Evangelischer Bundesfachverband Existenzsicherung u. Teilhabe e.V. (EBET)
Familienbund der Katholiken (FDK) Bundesverband e.V.
Flingern mobil e.V.
Förderverein gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e.V.
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
Humanistischer Verband Deutschlands – Bundesverband e.V.
Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V.
Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. (ISS)
Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Deutschland e.V.
Kindervereinigung e.V.
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes NRW
Landesfamilienrat Baden-Württemberg
Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e.V.
LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz e.V.
Nationale Armutskonferenz (nak)
National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V.
NaturFreunde Thüringen e.V.
Präventionsketten in Niedersachsen – Gesund aufwachsen für alle Kinder
Selbsthilfeinitiative Alleinerziehender (SHIA) e.V. Bundesverband
SKM Bundesverband e.V.
SOS-Kinderdorf e.V.
Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
Sozialverband VdK Deutschland e. V.
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) Bundesverband e.V.
ver.di-Erwerbslose Mittelbaden-Nordschwarzwald
Volkssolidarität e.V.
Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V.
Zukunftsforum Familie e.V. 

Darüber hinaus wird die Erklärung mitgetragen von:

Dr. Lars Anken
Dr. Irene Becker
Prof. Dr. Ernst-Ulrich Huster
Dr. Maksim Hübenthal
Dr. Gisela Notz
Prof. Dr. Margherita Zander

Hintergrund zum Ratschlag Kinderarmut:
Auf Initiative der Nationalen Armutskonferenz (nak) trafen sich 2016 zahlreiche bundesweit agierende Organisationen, um gemeinsam Perspektiven der Bekämpfung von Kinderarmut zu diskutieren. Die erste gemeinsame Erklärung „Keine Ausreden mehr: Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen!“ wurde im Juni 2017 als Forderungen zur Bundestagswahl von 46 Organisationen und Einzelpersonen unterstützt und unter breiter medialer Beachtung veröffentlicht. Diese Erklärung wurde in gekürzter Form auch auf die Kampagnen-Plattform „we act“ zur Mitzeichnung gestellt und erreichte fast 40.000 Unterschriften. Anlässlich des 13. Treffens der Menschen mit Armutserfahrung bekräftigte der Ratschlag seine Forderungen mit der Erklärung „Bekämpfung von Kinderarmut muss Priorität haben! – Gemeinsame Erklärung von Nationaler Armutskonferenz, Kinder-, Familien- und Wohlfahrtsverbänden“ im November 2018.

Nak fordert: Arme Familien und Kinder bei den Corona-Maßnahmen nicht vergessen!

Berlin, den 23.04.2020. In einem politischen Appell fordert die Nationale Armutskonferenz gemeinsam mit mehreren Wohlfahrts-, Kinderrechts- und Familienverbänden, die materielle Absicherung armer Kinder und Familien in der Corona-Krise zu gewährleisten und die Notbetreuung auszuweiten. Gerwin Stöcken, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz, erklärt:

„Mit dem gemeinsamen Appell machen wir deutlich: Die Corona-Pandemie setzt die Familien unter Druck. Trotz vieler wichtiger Maßnahmen der Bundesregierung und der Länder, um die wirtschaftliche Existenz von Millionen Menschen zu sichern, wurden die Bedarfe armutsbetroffener Menschen und Familien in dieser Situation noch nicht angemessen berücksichtigt. Im Gegenteil: Die Corona-Pandemie verschärft die Not vieler Menschen. Für Familien in der Grundsicherung und für ihre Kinder fehlen jedoch angemessene Maßnahmen.“

Im gemeinsamen Appell wird ausgeführt, dass mit der Schließung der Bildungs- und vieler sozialer Einrichtungen wichtige Versorgungsinfrastrukturen für Kinder mit einem Schlag wegfallen, etwa das kostenlose Mittagessen oder auch die Lebensmittelversorgung vieler Tafeln, die normalerweise rund eine halbe Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland versorgen. Auch in anderen Bereichen, wie Bildung, soziale Teilhabe oder Gesundheit, verschärfen sich eine schon bestehende Unterversorgung und Benachteiligungen vieler Kinder weiter. Zudem können in dieser Situation viele Familien und insbesondere Alleinerziehende nicht oder nur unter beschwerten Bedingungen ihrem Beruf nachgehen. Das gefährdet unmittelbar ihre Existenz. Gerwin Stöcken weiter:

„Wir fordern daher eine unbürokratische Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes, um den Wegfall wichtiger Sozialleistungen zu kompensieren und um die coronabedingten Mehrbedarfe aufzufangen. Die Zugangskriterien für die Notbetreuung muss zudem ausgeweitet werden, um die Familien schnell zu entlasten. Viele Mitgliedsorganisationen in unserem Bündnis haben bereits tragfähige und konkrete Konzepte zu diesen und weiteren Fragen der Grundsicherung vorgelegt.“

Zur gemeinsamen Erklärung der Wohlfahrts-, Kinderrechts- und Familienverbände (PDF)

Änderungen beim Bildungspaket – Das Geld muss bei den Kindern ankommen!

Zum 1. August 2019 treten Änderungen beim sogenannten „Bildungs- und Teilhabepaket“ (BuT) in Kraft, wonach Kinder und Jugendliche aus einkommensarmen Haushalten etwas mehr Geld für Ausgaben im Bereich Schule und für Freizeitaktivitäten bekommen können. Nur ist das Geld aus dem Bildungspaket – das es seit 2011 gibt – wegen absurder bürokratischer Hürden bisher selten bei den Kindern angekommen. Um diesen Missstand zu beenden, fordert das Bündnis AufRecht bestehen* gemeinsam mit der Nationalen Armutskonferenz (NAK) die Kommunalpolitiker*innen und Sozialverwaltungen nun zum Handeln auf.

Bisher musste für fast alle Leistungen des BuT (z.B. Klassenfahrten oder Schulmittagessen) ein umfangreicher Antrag gestellt werden und zwar bevor die Leistung benötigt wurde – also bevor beispielsweise die Klassenfahrt stattfand. Bei einem zu spät eingereichten Antrag gab es keine Leistung. Zudem werden die BuT-Leistungen bisher zum größten Teil in Form von Gutscheinen angeboten bzw. direkt mit den Leistungsanbietern – z.B. Schulen oder Sportvereine – abgerechnet. (Nur der Zuschuss zum Kauf von Schulmaterial wird direkt an die 6- bis 15-jährigen Hartz-IV-berechtigten Schüler*innen überwiesen.) Dieses „Sach- und Dienstleistungsleistungssystem“ erzeugt viel Unmut bei allen Beteiligten. Von den Kindern und Jugendlichen verlangt es, dass sie sich mit den Gutscheinen in Schule oder Sportverein zwangsläufig „als Hartz-IV“ outen müssen. Von Schulen, Vereinen und den Behörden verlangt es viel überflüssige Arbeit. Mit dem Wust an Vorschriften und Formularen kommt niemand zurecht – nicht einmal die Ämter.

Infolgedessen kam (und kommt) das Bildungspaket bei den Kindern gar nicht an.

In den vergangenen Jahren wurden die Leistungen nur für einen Bruchteil der berechtigten Kinder abgerufen. Die Bundesagentur für Arbeit bilanziert, dass im Jahr 2018 lediglich für 670.000 Kinder, die Hartz-IV bezogen, eine oder mehrere Leistungen aus dem Bildungspaket beantragt wurden[i]. Das sind gerade mal 28 % von 2,5 Millionen Kindern, die Hartz IV beziehen – oder anders herum: 72 % der Berechtigten stellten keinen Antrag und gingen leer aus.

Allerdings gibt es eine Ausnahme: Bei den 6- bis 15-Jährigen kamen die BuT-Leistungen für Schulmaterial in 84 % der Fälle an – dieser Gruppe wird das Geld ohne besonderen Antrag vom Jobcenter direkt auf’s Konto überwiesen. Trotzdem: die „durchschnittliche Quote bewilligter Anträge und festgestellter Ansprüche ist niederschmetternd gering“ stellte der Paritätische Wohlfahrtsverband im September 2018 in einer Studie fest und veröffentlichte bundesweite Zahlen für die einzelnen Kommunen.[ii]

Die Kritik scheint nun auch beim Gesetzgeber angekommen zu sein, der mit der Änderung zum 1. August 2019 nicht nur einzelne Leistungen des BuT erhöht (z.B. gibt es nun 150 € anstatt bisher 100 € jährlich für Schulmaterial), sondern auch die Vergabebedingungen verbessert. Außer für die Lernförderung ist nun kein besonderer Antrag für jede einzelne Leistung mehr erforderlich. Zukünftig können – wenn einmal ein Hartz-IV-, Kinderzuschlag- oder Wohngeld-Antrag gestellt ist – die benötigten BuT-Leistungen bei Vorlage eines Nachweises beim zuständigen Amt abgerufen werden – auch nachträglich. Zudem ist die Gewährung der Leistungen in Form von Gutscheinen oder Zahlung an die Leistungsanbieter im Gesetz nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Jetzt ist es den Städten und Gemeinden, die die BuT-Leistungen bewilligen, auch möglich, diese als Geldzahlung zu gewähren.

Die Trägheit der Sozialverwaltungen kennend, fordert das Bündnis AufRecht bestehen die Kommunalpolitiker*innen nun auf, die örtlichen Richtlinien zum BuT kurzfristig zu ändern und ab dem 1.8.2019 alle Leistungen als Geldzahlung direkt an die Eltern zu erbringen. Nur dies gewährleistet ein möglichst unbürokratisches Verfahren, mit dem Kindern und Familien signalisiert wird, dass Politik und Verwaltung sie tatsächlich unterstützen und ihnen die Mittel für Bildung und Teilhabe in die Hand geben wollen. Und da die niedrigschwelligen Vergaberichtlinien wohl nicht sofort erarbeitet werden (können), sollen sie rückwirkend zum 1.8.2019 in Kraft gesetzt werden, um es den Berechtigten so zu ermöglichen, auch nachträglich Geldzahlungen für benötigte BuT-Leistungen zu erhalten.

Zum Bündnis „AufRecht Bestehen

* Das Bündnis AufRecht bestehen wird getragen von

der Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO),„ARBEITSLOS – NICHT WEHRLOS“ Wolfsburg (ANW), Gruppe Gnadenlos Gerecht Hannover, Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe im DGB-KV Bonn/Rhein-Sieg, Duisburger Initiative „AufRecht bestehen!“, Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG-PLESA), Frankfurter Arbeitslosenzentrum e.V. (FALZ), Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Tacheles e.V. Wuppertal, Widerspruch e.V. Bielefeld

sowie vielen örtlichen Bündnissen und Initiativen.

[i] siehe Widerspruch e.V. – Bielefeld, Juli 2019 – „BuT-Anträge bundesweit 2018 – Eigene Auswertung aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zum SGB II“ – www.widerspruch-sozialberatung.de/dat/aktuelles.html

[ii] Paritätische Forschungsstelle, Sept. 2018 – „Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket: Teilhabequoten im Fokus – Kurzexpertise Nr. 4/2018“, Seite 18, –

http://infothek.paritaet.org/pid/fachinfos.nsf/0/762fe53103a0226ec125830c0022e66b/$FILE/Paritaet.%20Expertise_4_2018_Bildungs-%20und%20Teilhabepaket.pdf