Ratschlag Kinderarmut fordert mehr Geld für die Bekämpfung von Kinderarmut

Berlin, 15.11.2022 – Verbände, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Organisationen und namhafte Unterstützer*innen fordern die Bundespolitik dazu auf, Kinderarmut entschieden zu bekämpfen und die dafür notwendigen Mittel im Bundeshaushalt zur Verfügung zu stellen. Dabei müssen soziale Infrastruktur und monetäre Leistungen ineinandergreifen.
Die unterzeichnenden Organisationen des Ratschlag Kinderarmut fordern in ihrer gemeinsamen Erklärung „Solidarität mit armutsbetroffenen Kindern, Jugendlichen und ihren Familien – besonders in der Inflationskrise!“, Armutslagen von jungen Menschen nicht länger hinzunehmen, sondern endlich das nötige Geld in die Hand zu nehmen, um ihnen ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen.

Zur Pressemitteilung: 221115 PM_Ratschlag Kinderarmut_gemeinsame Erklärung_Solidarität in der Krise

Zur Erklärung „Solidarität mit armutsbetroffenen Kindern, Jugendlichen und ihren Familien – besonders in der Inflationskrise! Ratschlag Kinderarmut 2022_gemeinsame Erklärung_Solidarität in der Krise

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Ratschlag Kinderarmut: Bekämpfung der Kinderarmut in unruhigen Zeiten

Heute trifft sich der Ratschlag Kinderarmut, die größte zivilgesellschaftliche Plattform zur Bekämpfung von Kinderarmut. Diese Vernetzungs-Initiative der Nationalen Armutskonferenz besteht seit 2016. Gemeinsam ist es uns mit über 40 weiteren Akteur:innen seitdem gelungen, das Thema Kinderarmut stärker im politischen Diskurs zu verankern. Bisher hatte das aber mehr Worte als Taten zum Ergebnis. Jetzt – nachdem es in den letzten Jahren wenn überhaupt eher in Trippelschritten voranging – stehen umfassendere Reformen im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung an. Bei der Reform der monetären Leistungen steht die Kindergrundsicherung an erster Stelle, zusätzlich soll das Bildungs- und Teilhabepaket in einem Kinderchancenportal digitalisiert und damit einfach
zugänglicher gemacht werden. Auch die Stärkung der Kindertageseinrichtungen und Schulen für bessere Bildungschancen sind eingeplant.
Damit die anhaltend hohen Kinderarmutszahlen spürbar sinken können, müssen diese Reformen jetzt zügig und qualitativ gut umgesetzt werden. Intensive fachliche Arbeit und starker politischer Druck sind weiter nötig. Noch ist die Kindergrundsicherung nicht umgesetzt, noch lebt jedes 5. Kind in Armut. Wir sind aber zuversichtlich: gemeinsam haben wir das Thema aus dem Schatten geholt, es ist aus dem politischen Diskurs nicht mehr wegzuleugnen! Wir freuen uns umso mehr, dass wir heute wieder persönlich zusammenkommen und die nächsten Schritte beraten können.  #4JahreGegenKinderarmut

Stellungnahme zum Nationalen Reformprogramm der Bundesregierung

Im Rahmen der EU 2030-Strategie hat die Bundesregierung Ziele in den Themenbereichen Erwerbstätigkeit, Weiterbildung und Armut benannt. Hierzu hatte die Nationale Armutskonferenz am 25. Januar 2022 Stellung genommen (https://www.nationale-armutskonferenz.de/wp-content/uploads/2022/01/22-1-25-nak-StellungnahmeEU2030-Ziele_fin_ue.pdf)

Im Rahmen des Nationalen Reformprogramms (NRP) hat die Bundesregierung diese und andere Ziele weiter ausdifferenziert und in den Kontext des Programmes der Regierungskoalition gestellt.

Die Nationale Armutskonferenz (nak) nimmt zu diesem Vorhaben aus armutspolitischer Perspektive Stellung. Die Sozialpolitik der Bundesregierung muss wirksame Beiträge zur Armutsbekämpfung in Deutschland leisten. Ebenso müssen steuerpolitische Maßnahmen verwirklicht werden, die der zunehmenden sozialen Ungleichheit entgegenwirken und zu einer gerechteren Verteilung des gesellschaftlichen Reichtums führen. Die folgende Stellungnahme beschreibt ein Reformprogramm im Sinne einer wirksamen Armutsbekämpfung, wie es aus Sicht der Nationalen Armutskonferenz umgesetzt werden müsste und legt in einem weiteren Teil die Position der nak zum NRP dar.

22-3-9 Stellungnahme nak NRP

 

Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen! #4JahreGegenKinderarmut

61 Verbände, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Einzelpersonen fordern die nächste Bundesregierung auf, Kinderarmut  endlich effektiv zu bekämpfen und konkrete, entschlossene Maßnahmen im Koalitionsvertrag festzuhalten. Die Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen erfährt in der Bevölkerung sowie parteiübergreifend breite Zustimmung und muss in der nun beginnenden 20. Legislaturperiode eine zentrale Rolle spielen. Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf ein gutes Aufwachsen!

Die unterzeichnenden Organisationen des Ratschlag Kinderarmut fordern in der Gemeinsamen Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“ u. a. eine grundlegende Reform der Leistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien, die Sicherstellung sozialer Infrastruktur sowie ihre umfassende Beteiligung. Ebenso brauchen Kinder und Jugendliche eine intensive Begleitung zurück in ihren Kita- und Schulalltag und psycho-soziale Unterstützung bei der Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie.

Gemeinsame Erklärung des Ratschlag Kinderarmut „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“

Pressemitteilung zur Kampagne #4JahreGegenKinderarmut

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1. Armut ist kein Versagen der*des Einzelnen!

2. Alle Kinder und Jugendlichen haben Anspruch auf gleichwertige Lebensverhältnisse!

3. Jedes Kind ist gleich viel wert!

4. Unterstützung muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird!

 

Ratschlag Kinderarmut

Auf Initiative der Nationalen Armutskonferenz (nak) trafen sich 2016 zahlreiche bundesweit agierende Organisationen, um gemeinsam Perspektiven der Bekämpfung von Kinderarmut zu diskutieren. Die erste gemeinsame Erklärung „Keine Ausreden mehr: Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen!“ wurde im Juni 2017 als Forderung zur Bundestagswahl von 46 Organisationen und Einzelpersonen unterstützt und unter breiter medialer Beachtung veröffentlicht. Diese Erklärung wurde in gekürzter Form auch auf die Kampagnen-Plattform „we act“ zur Mitzeichnung gestellt und erreichte fast 40.000 Unterschriften. Anlässlich des 13. Treffens der Menschen mit Armutserfahrung bekräftigte der Ratschlag seine Forderungen mit der Erklärung „Bekämpfung von Kinderarmut muss Priorität haben! – Gemeinsame Erklärung von Nationaler Armutskonferenz, Kinder-, Familien- und Wohlfahrtsverbänden“ im November 2018. Die gemeinsame Erklärung des Ratschlag Kinderarmut anlässlich des Internationalen Kindertags am 01.06.2020 „Ein gutes Aufwachsen von allen Kindern und Jugendlichen muss in unserer Gesellschaft Priorität haben!“ war mit 59 mitzeichnenden Organisationen und Einzelpersonen eine der größten Erklärungen zur Bekämpfung der Kinderarmut bisher. Diese Erklärung wird nun anlässlich der Bundestagswahl 2021 aktualisiert und erneut – dieses Mal von 61 Organisationen und Einzelpersonen – vorgelegt.

Materialien der beteiligten Organisationen:

Deutscher Caritasverband e.V.:

Deutsches Kinderhilfswerk e.V.:

Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.:

Diakonie Deutschland:

Diakonie Mitteldeutschland:

evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. eaf:

Volkssolidarität Bundesverband e.V.:

Zukunftsforum Familie e.V.:

Nak zum 1. Mai: Unser Engagement für eine solidarische Gesellschaft ohne Armut geht weiter!

Berlin, den 30.04.2020. Anlässlich des 1. Mai, dem Tag der Arbeit, erklärt Gerwin Stöcken, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz:

„Die Corona-Pandemie macht aktuell vor dem 1. Mai nicht halt. Auch wenn wir morgen nicht auf den Straßen sein können, geht unser Engagement für eine solidarische Gesellschaft ohne Armut weiter. Untersuchungen zeigen immer wieder, wie wichtig Arbeit für die meisten Menschen ist. Gesellschaftliche Teilhabe in unserer Gesellschaft muss daher bedeuten, Zugang zu guter und existenzsichernder Erwerbsarbeit zu haben, verlässliche soziale Sicherheit bei Arbeitslosigkeit zu erfahren und eine fördernde und unterstützende Arbeitsmarktpolitik vorzufinden, die immer wieder Brücken baut.

Mit diesem Anspruch auf Teilhabe und einen solidarischen Sozialstaat blicken wir auf die Gesellschaft, erleben jedoch eine andere Realität: Der Anteil prekärer Beschäftigungsverhältnisse bleibt hoch. Neun Millionen Menschen arbeiten zu Niedriglöhnen, über eine Million Menschen müssen ihren Lohn mit Hartz-IV-Leistungen aufstocken. Ein Jahrzehnt des Aufschwungs, steigender Ungleichheit und Vermögenskonzentration ist an armutsbetroffenen Menschen und unteren Einkommensgruppen vorbei gegangen. Besonders bitter ist die Situation der Millionen Beschäftigten in den systemrelevanten Berufen, die verlässlich und verantwortungsvoll für andere Menschen da sind und die Gesellschaft nicht nur während der Corona-Pandemie zusammenhalten. Diese systemrelevanten Berufe in den Branchen Gesundheit, Pflege, Erziehung und Einzelhandel vereint, dass sie mehrheitlich schlecht bezahlt und unter schwierigen Bedingungen ausgeübt werden.

Wir treten daher gemeinsam für eine andere Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik ein – für  höhere Mindestlöhne und Regelbedarfe, für eine Stärkung der Tarifbindung, für Investitionen in die öffentliche und soziale Infrastruktur und für einen wirksamen Ausgleich zwischen Arm und Reich. Die Pandemie ist noch nicht vorbei, aber unsere Solidarität bleibt!“

Nak fordert: Arme Familien und Kinder bei den Corona-Maßnahmen nicht vergessen!

Berlin, den 23.04.2020. In einem politischen Appell fordert die Nationale Armutskonferenz gemeinsam mit mehreren Wohlfahrts-, Kinderrechts- und Familienverbänden, die materielle Absicherung armer Kinder und Familien in der Corona-Krise zu gewährleisten und die Notbetreuung auszuweiten. Gerwin Stöcken, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz, erklärt:

„Mit dem gemeinsamen Appell machen wir deutlich: Die Corona-Pandemie setzt die Familien unter Druck. Trotz vieler wichtiger Maßnahmen der Bundesregierung und der Länder, um die wirtschaftliche Existenz von Millionen Menschen zu sichern, wurden die Bedarfe armutsbetroffener Menschen und Familien in dieser Situation noch nicht angemessen berücksichtigt. Im Gegenteil: Die Corona-Pandemie verschärft die Not vieler Menschen. Für Familien in der Grundsicherung und für ihre Kinder fehlen jedoch angemessene Maßnahmen.“

Im gemeinsamen Appell wird ausgeführt, dass mit der Schließung der Bildungs- und vieler sozialer Einrichtungen wichtige Versorgungsinfrastrukturen für Kinder mit einem Schlag wegfallen, etwa das kostenlose Mittagessen oder auch die Lebensmittelversorgung vieler Tafeln, die normalerweise rund eine halbe Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland versorgen. Auch in anderen Bereichen, wie Bildung, soziale Teilhabe oder Gesundheit, verschärfen sich eine schon bestehende Unterversorgung und Benachteiligungen vieler Kinder weiter. Zudem können in dieser Situation viele Familien und insbesondere Alleinerziehende nicht oder nur unter beschwerten Bedingungen ihrem Beruf nachgehen. Das gefährdet unmittelbar ihre Existenz. Gerwin Stöcken weiter:

„Wir fordern daher eine unbürokratische Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes, um den Wegfall wichtiger Sozialleistungen zu kompensieren und um die coronabedingten Mehrbedarfe aufzufangen. Die Zugangskriterien für die Notbetreuung muss zudem ausgeweitet werden, um die Familien schnell zu entlasten. Viele Mitgliedsorganisationen in unserem Bündnis haben bereits tragfähige und konkrete Konzepte zu diesen und weiteren Fragen der Grundsicherung vorgelegt.“

Zur gemeinsamen Erklärung der Wohlfahrts-, Kinderrechts- und Familienverbände (PDF)

Änderungen beim Bildungspaket – Das Geld muss bei den Kindern ankommen!

Zum 1. August 2019 treten Änderungen beim sogenannten „Bildungs- und Teilhabepaket“ (BuT) in Kraft, wonach Kinder und Jugendliche aus einkommensarmen Haushalten etwas mehr Geld für Ausgaben im Bereich Schule und für Freizeitaktivitäten bekommen können. Nur ist das Geld aus dem Bildungspaket – das es seit 2011 gibt – wegen absurder bürokratischer Hürden bisher selten bei den Kindern angekommen. Um diesen Missstand zu beenden, fordert das Bündnis AufRecht bestehen* gemeinsam mit der Nationalen Armutskonferenz (NAK) die Kommunalpolitiker*innen und Sozialverwaltungen nun zum Handeln auf.

Bisher musste für fast alle Leistungen des BuT (z.B. Klassenfahrten oder Schulmittagessen) ein umfangreicher Antrag gestellt werden und zwar bevor die Leistung benötigt wurde – also bevor beispielsweise die Klassenfahrt stattfand. Bei einem zu spät eingereichten Antrag gab es keine Leistung. Zudem werden die BuT-Leistungen bisher zum größten Teil in Form von Gutscheinen angeboten bzw. direkt mit den Leistungsanbietern – z.B. Schulen oder Sportvereine – abgerechnet. (Nur der Zuschuss zum Kauf von Schulmaterial wird direkt an die 6- bis 15-jährigen Hartz-IV-berechtigten Schüler*innen überwiesen.) Dieses „Sach- und Dienstleistungsleistungssystem“ erzeugt viel Unmut bei allen Beteiligten. Von den Kindern und Jugendlichen verlangt es, dass sie sich mit den Gutscheinen in Schule oder Sportverein zwangsläufig „als Hartz-IV“ outen müssen. Von Schulen, Vereinen und den Behörden verlangt es viel überflüssige Arbeit. Mit dem Wust an Vorschriften und Formularen kommt niemand zurecht – nicht einmal die Ämter.

Infolgedessen kam (und kommt) das Bildungspaket bei den Kindern gar nicht an.

In den vergangenen Jahren wurden die Leistungen nur für einen Bruchteil der berechtigten Kinder abgerufen. Die Bundesagentur für Arbeit bilanziert, dass im Jahr 2018 lediglich für 670.000 Kinder, die Hartz-IV bezogen, eine oder mehrere Leistungen aus dem Bildungspaket beantragt wurden[i]. Das sind gerade mal 28 % von 2,5 Millionen Kindern, die Hartz IV beziehen – oder anders herum: 72 % der Berechtigten stellten keinen Antrag und gingen leer aus.

Allerdings gibt es eine Ausnahme: Bei den 6- bis 15-Jährigen kamen die BuT-Leistungen für Schulmaterial in 84 % der Fälle an – dieser Gruppe wird das Geld ohne besonderen Antrag vom Jobcenter direkt auf’s Konto überwiesen. Trotzdem: die „durchschnittliche Quote bewilligter Anträge und festgestellter Ansprüche ist niederschmetternd gering“ stellte der Paritätische Wohlfahrtsverband im September 2018 in einer Studie fest und veröffentlichte bundesweite Zahlen für die einzelnen Kommunen.[ii]

Die Kritik scheint nun auch beim Gesetzgeber angekommen zu sein, der mit der Änderung zum 1. August 2019 nicht nur einzelne Leistungen des BuT erhöht (z.B. gibt es nun 150 € anstatt bisher 100 € jährlich für Schulmaterial), sondern auch die Vergabebedingungen verbessert. Außer für die Lernförderung ist nun kein besonderer Antrag für jede einzelne Leistung mehr erforderlich. Zukünftig können – wenn einmal ein Hartz-IV-, Kinderzuschlag- oder Wohngeld-Antrag gestellt ist – die benötigten BuT-Leistungen bei Vorlage eines Nachweises beim zuständigen Amt abgerufen werden – auch nachträglich. Zudem ist die Gewährung der Leistungen in Form von Gutscheinen oder Zahlung an die Leistungsanbieter im Gesetz nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Jetzt ist es den Städten und Gemeinden, die die BuT-Leistungen bewilligen, auch möglich, diese als Geldzahlung zu gewähren.

Die Trägheit der Sozialverwaltungen kennend, fordert das Bündnis AufRecht bestehen die Kommunalpolitiker*innen nun auf, die örtlichen Richtlinien zum BuT kurzfristig zu ändern und ab dem 1.8.2019 alle Leistungen als Geldzahlung direkt an die Eltern zu erbringen. Nur dies gewährleistet ein möglichst unbürokratisches Verfahren, mit dem Kindern und Familien signalisiert wird, dass Politik und Verwaltung sie tatsächlich unterstützen und ihnen die Mittel für Bildung und Teilhabe in die Hand geben wollen. Und da die niedrigschwelligen Vergaberichtlinien wohl nicht sofort erarbeitet werden (können), sollen sie rückwirkend zum 1.8.2019 in Kraft gesetzt werden, um es den Berechtigten so zu ermöglichen, auch nachträglich Geldzahlungen für benötigte BuT-Leistungen zu erhalten.

Zum Bündnis „AufRecht Bestehen

* Das Bündnis AufRecht bestehen wird getragen von

der Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO),„ARBEITSLOS – NICHT WEHRLOS“ Wolfsburg (ANW), Gruppe Gnadenlos Gerecht Hannover, Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe im DGB-KV Bonn/Rhein-Sieg, Duisburger Initiative „AufRecht bestehen!“, Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG-PLESA), Frankfurter Arbeitslosenzentrum e.V. (FALZ), Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Tacheles e.V. Wuppertal, Widerspruch e.V. Bielefeld

sowie vielen örtlichen Bündnissen und Initiativen.

[i] siehe Widerspruch e.V. – Bielefeld, Juli 2019 – „BuT-Anträge bundesweit 2018 – Eigene Auswertung aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zum SGB II“ – www.widerspruch-sozialberatung.de/dat/aktuelles.html

[ii] Paritätische Forschungsstelle, Sept. 2018 – „Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket: Teilhabequoten im Fokus – Kurzexpertise Nr. 4/2018“, Seite 18, –

http://infothek.paritaet.org/pid/fachinfos.nsf/0/762fe53103a0226ec125830c0022e66b/$FILE/Paritaet.%20Expertise_4_2018_Bildungs-%20und%20Teilhabepaket.pdf

 

 

 

Bilanz der großen Koalition aus CDU, CSU und SPD: 100 Tage Nichtstun gegen Armut – 100 Tage Streit um Flüchtlinge

Berlin, den 04.07.2018: Heute regiert die große Regierungskoalition seit 100 Tagen. Nach den Medienberichten dominiert der Streit um Flüchtlinge zwischen CDU und CSU die Koalition. „Wir fragen uns: war da noch wer und etwas anderes?“ verleiht Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz, ihrer Irritation Ausdruck. „Seit Jahren steigen die Armutszahlen in Deutschland, obwohl die Arbeitslosigkeit sinkt. 3 Millionen Kinder und mehr als jede dritte Alleinerziehende leben in Armut. Die prekäre Beschäftigung ist auf dem Vormarsch. Es gibt genug Handlungsbedarf in der Armutsbekämpfung.“ Statt die wichtigen sozialpolitischen Themen anzupacken, zerlege sich die Union in der Frage, wie man Menschen in Not am Besten abwehren kann und die SPD sehe staunend zu.

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Verbände übergeben Unterschriften von Petition gegen Kinderarmut an Linke, FDP und Bündnis 90/Die Grünen

PM vom 13.09.2017: Die Nationale Armutskonferenz, das Deutsche Kinderhilfswerk und der Deutsche Kinderschutzbund haben heute mehr als 37.000 Unterschriften der Online-Kampagne „Keine Ausreden mehr! Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen! #stopkinderarmut“ an die Parteivorsitzende der Linken, Katja Kipping übergeben. Am 16. September erfolgt die Übergabe an Katja Suding, FDP und am 19.9. an Bettina Jarasch, Bundesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen. Am 28. August waren die Organisationen zur Unterschriften-übergabe bereits bei Peter Tauber, CDU-Generalsekretär.

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Verbände übergeben Unterschriften von Petition gegen Kinderarmut an CDU-Generalsekretär Tauber

Berlin, den 28.08.2017: Die Nationale Armutskonferenz, das Deutsche Kinderhilfswerk und der Deutsche Kinderschutzbund haben mehr als 37.000 Unterschriften der Online-Kampagne „Keine Ausreden mehr! Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen! #stopkinderarmut“ an CDU-Generalsekretär Dr. Peter Tauber übergeben. Mit dieser gemeinsamen Kampagne machen Wohlfahrts- und Sozialverbände sowie Familien- und Kinderrechtsorganisationen auf das drängende Problem der Kinderarmut in Deutschland aufmerksam.

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