Änderungen beim Bildungspaket – Das Geld muss bei den Kindern ankommen!

Zum 1. August 2019 treten Änderungen beim sogenannten „Bildungs- und Teilhabepaket“ (BuT) in Kraft, wonach Kinder und Jugendliche aus einkommensarmen Haushalten etwas mehr Geld für Ausgaben im Bereich Schule und für Freizeitaktivitäten bekommen können. Nur ist das Geld aus dem Bildungspaket – das es seit 2011 gibt – wegen absurder bürokratischer Hürden bisher selten bei den Kindern angekommen. Um diesen Missstand zu beenden, fordert das Bündnis AufRecht bestehen* gemeinsam mit der Nationalen Armutskonferenz (NAK) die Kommunalpolitiker*innen und Sozialverwaltungen nun zum Handeln auf.

Bisher musste für fast alle Leistungen des BuT (z.B. Klassenfahrten oder Schulmittagessen) ein umfangreicher Antrag gestellt werden und zwar bevor die Leistung benötigt wurde – also bevor beispielsweise die Klassenfahrt stattfand. Bei einem zu spät eingereichten Antrag gab es keine Leistung. Zudem werden die BuT-Leistungen bisher zum größten Teil in Form von Gutscheinen angeboten bzw. direkt mit den Leistungsanbietern – z.B. Schulen oder Sportvereine – abgerechnet. (Nur der Zuschuss zum Kauf von Schulmaterial wird direkt an die 6- bis 15-jährigen Hartz-IV-berechtigten Schüler*innen überwiesen.) Dieses „Sach- und Dienstleistungsleistungssystem“ erzeugt viel Unmut bei allen Beteiligten. Von den Kindern und Jugendlichen verlangt es, dass sie sich mit den Gutscheinen in Schule oder Sportverein zwangsläufig „als Hartz-IV“ outen müssen. Von Schulen, Vereinen und den Behörden verlangt es viel überflüssige Arbeit. Mit dem Wust an Vorschriften und Formularen kommt niemand zurecht – nicht einmal die Ämter.

Infolgedessen kam (und kommt) das Bildungspaket bei den Kindern gar nicht an.

In den vergangenen Jahren wurden die Leistungen nur für einen Bruchteil der berechtigten Kinder abgerufen. Die Bundesagentur für Arbeit bilanziert, dass im Jahr 2018 lediglich für 670.000 Kinder, die Hartz-IV bezogen, eine oder mehrere Leistungen aus dem Bildungspaket beantragt wurden[i]. Das sind gerade mal 28 % von 2,5 Millionen Kindern, die Hartz IV beziehen – oder anders herum: 72 % der Berechtigten stellten keinen Antrag und gingen leer aus.

Allerdings gibt es eine Ausnahme: Bei den 6- bis 15-Jährigen kamen die BuT-Leistungen für Schulmaterial in 84 % der Fälle an – dieser Gruppe wird das Geld ohne besonderen Antrag vom Jobcenter direkt auf’s Konto überwiesen. Trotzdem: die „durchschnittliche Quote bewilligter Anträge und festgestellter Ansprüche ist niederschmetternd gering“ stellte der Paritätische Wohlfahrtsverband im September 2018 in einer Studie fest und veröffentlichte bundesweite Zahlen für die einzelnen Kommunen.[ii]

Die Kritik scheint nun auch beim Gesetzgeber angekommen zu sein, der mit der Änderung zum 1. August 2019 nicht nur einzelne Leistungen des BuT erhöht (z.B. gibt es nun 150 € anstatt bisher 100 € jährlich für Schulmaterial), sondern auch die Vergabebedingungen verbessert. Außer für die Lernförderung ist nun kein besonderer Antrag für jede einzelne Leistung mehr erforderlich. Zukünftig können – wenn einmal ein Hartz-IV-, Kinderzuschlag- oder Wohngeld-Antrag gestellt ist – die benötigten BuT-Leistungen bei Vorlage eines Nachweises beim zuständigen Amt abgerufen werden – auch nachträglich. Zudem ist die Gewährung der Leistungen in Form von Gutscheinen oder Zahlung an die Leistungsanbieter im Gesetz nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Jetzt ist es den Städten und Gemeinden, die die BuT-Leistungen bewilligen, auch möglich, diese als Geldzahlung zu gewähren.

Die Trägheit der Sozialverwaltungen kennend, fordert das Bündnis AufRecht bestehen die Kommunalpolitiker*innen nun auf, die örtlichen Richtlinien zum BuT kurzfristig zu ändern und ab dem 1.8.2019 alle Leistungen als Geldzahlung direkt an die Eltern zu erbringen. Nur dies gewährleistet ein möglichst unbürokratisches Verfahren, mit dem Kindern und Familien signalisiert wird, dass Politik und Verwaltung sie tatsächlich unterstützen und ihnen die Mittel für Bildung und Teilhabe in die Hand geben wollen. Und da die niedrigschwelligen Vergaberichtlinien wohl nicht sofort erarbeitet werden (können), sollen sie rückwirkend zum 1.8.2019 in Kraft gesetzt werden, um es den Berechtigten so zu ermöglichen, auch nachträglich Geldzahlungen für benötigte BuT-Leistungen zu erhalten.

Zum Bündnis „AufRecht Bestehen

* Das Bündnis AufRecht bestehen wird getragen von

der Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO),„ARBEITSLOS – NICHT WEHRLOS“ Wolfsburg (ANW), Gruppe Gnadenlos Gerecht Hannover, Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe im DGB-KV Bonn/Rhein-Sieg, Duisburger Initiative „AufRecht bestehen!“, Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre Lebenslagen (BAG-PLESA), Frankfurter Arbeitslosenzentrum e.V. (FALZ), Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Tacheles e.V. Wuppertal, Widerspruch e.V. Bielefeld

sowie vielen örtlichen Bündnissen und Initiativen.

[i] siehe Widerspruch e.V. – Bielefeld, Juli 2019 – „BuT-Anträge bundesweit 2018 – Eigene Auswertung aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zum SGB II“ – www.widerspruch-sozialberatung.de/dat/aktuelles.html

[ii] Paritätische Forschungsstelle, Sept. 2018 – „Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket: Teilhabequoten im Fokus – Kurzexpertise Nr. 4/2018“, Seite 18, –

http://infothek.paritaet.org/pid/fachinfos.nsf/0/762fe53103a0226ec125830c0022e66b/$FILE/Paritaet.%20Expertise_4_2018_Bildungs-%20und%20Teilhabepaket.pdf

 

 

 

Bilanz der großen Koalition aus CDU, CSU und SPD: 100 Tage Nichtstun gegen Armut – 100 Tage Streit um Flüchtlinge

Berlin, den 04.07.2018: Heute regiert die große Regierungskoalition seit 100 Tagen. Nach den Medienberichten dominiert der Streit um Flüchtlinge zwischen CDU und CSU die Koalition. „Wir fragen uns: war da noch wer und etwas anderes?“ verleiht Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz, ihrer Irritation Ausdruck. „Seit Jahren steigen die Armutszahlen in Deutschland, obwohl die Arbeitslosigkeit sinkt. 3 Millionen Kinder und mehr als jede dritte Alleinerziehende leben in Armut. Die prekäre Beschäftigung ist auf dem Vormarsch. Es gibt genug Handlungsbedarf in der Armutsbekämpfung.“ Statt die wichtigen sozialpolitischen Themen anzupacken, zerlege sich die Union in der Frage, wie man Menschen in Not am Besten abwehren kann und die SPD sehe staunend zu.

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Verbände übergeben Unterschriften von Petition gegen Kinderarmut an Linke, FDP und Bündnis 90/Die Grünen

PM vom 13.09.2017: Die Nationale Armutskonferenz, das Deutsche Kinderhilfswerk und der Deutsche Kinderschutzbund haben heute mehr als 37.000 Unterschriften der Online-Kampagne „Keine Ausreden mehr! Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen! #stopkinderarmut“ an die Parteivorsitzende der Linken, Katja Kipping übergeben. Am 16. September erfolgt die Übergabe an Katja Suding, FDP und am 19.9. an Bettina Jarasch, Bundesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen. Am 28. August waren die Organisationen zur Unterschriften-übergabe bereits bei Peter Tauber, CDU-Generalsekretär.

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Verbände übergeben Unterschriften von Petition gegen Kinderarmut an CDU-Generalsekretär Tauber

Berlin, den 28.08.2017: Die Nationale Armutskonferenz, das Deutsche Kinderhilfswerk und der Deutsche Kinderschutzbund haben mehr als 37.000 Unterschriften der Online-Kampagne „Keine Ausreden mehr! Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen! #stopkinderarmut“ an CDU-Generalsekretär Dr. Peter Tauber übergeben. Mit dieser gemeinsamen Kampagne machen Wohlfahrts- und Sozialverbände sowie Familien- und Kinderrechtsorganisationen auf das drängende Problem der Kinderarmut in Deutschland aufmerksam.

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Keine Ausreden mehr: Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen!

Drei Schritte gegen Kinderarmut – Forderungen zur Bundestagswahl

Wirksames Handeln gegen Kinderarmut ist überfällig: Die Zahl armer Kinder steigt von Jahr zu Jahr. Rund 3 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland sind von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen. Im Herbst 2017 wird der Bundestag neu gewählt. Die unterzeichnenden Organisationen rufen die Parteien dazu auf, überzeugende Konzepte vorzulegen und wirksame Maßnahmen zu ergreifen, die die Armut von Kindern und Jugendlichen in Deutschland und Ungerechtigkeiten im Familienlastenausgleich beseitigen. „Keine Ausreden mehr: Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen!“ weiterlesen

„Wer in Deutschland arm ist, ist besonders arm dran“

Diakoniedirektorin und Sprecherin der NAK, Barbara Eschen, auf dem Podium (Foto: DWBO)

PM vom 27.05.2017: „Armut, Ungleichheit und das gute Leben“ – unter diesem Titel fand eine Podienreihe unter Beteiligung der Nationalen Armutskonferenz (NAK) auf dem Deutschen Evangelischen Kirchentag in Berlin statt.

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Nationale Armutskonferenz startet Online-Petition gegen Kinderarmut

Köln/Berlin. „Keine Ausreden mehr! Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen! #stopkinderarmut.“ Mit dieser gemeinsamen Online-Kampagne machen Wohlfahrts- und Sozialverbände um die Nationale Armutskonferenz (nak) gemeinsam mit Familien- und Kinderrechtsorganisationen ab morgen (6. Dezember) auf das drängende Problem der Kinderarmut in Deutschland aufmerksam. „Nationale Armutskonferenz startet Online-Petition gegen Kinderarmut“ weiterlesen

Kinderarmut: Schluss mit den Ausreden!

PM vom 17.10.2016: Internationaler Tag für die Beseitigung der Armut: Bündnis um die Nationale Armutskonferenz fordert drei Schritte gegen Kinderarmut

Köln. Rund 3 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland sind von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen, so Erhebungen des Statistischen Bundesamtes. Jedes fünfte Kind lebt in Armut. Materielle Armut ist zentraler Risikofaktor für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen. Anlässlich des Internationalen Tages für die Beseitigung der Armut (17. Oktober) fordert ein Bündnis aus 40 Sozial- und Familienverbänden und Kinderschutzorganisationen um die Nationale Armutskonferenz von der Politik drei Schritte gegen Kinderarmut. „Kinderarmut: Schluss mit den Ausreden!“ weiterlesen