Zu den internationalen Menschenrechtsverträgen, denen die Bundesrepublik Deutschland beigetreten ist, gehört auch der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle (wsk) Rechte. Ein UN-Ausschuss prüft, ob und wie die Vertragsstaaten die Rechte des Paktes verwirklichen. Er besteht aus von den Regierungen der Vertragsstaaten benannten unabhängigen Fachleuten. Die Mitglieder des Ausschusses zum wsk-Pakt kommen derzeit aus Ländern wie Rumänien, Indien, Mexiko und auch Deutschland. Regelmäßig müssen die Regierungen dem Ausschuss über die Umsetzung der wsk-Rechte berichten. Der Ausschuss führt anschließend einen Dialog mit Regierungsvertreter*innen und veröffentlicht danach abschließende Bemerkungen zum Stand der Umsetzung der wsk-Rechte in dem betreffenden Staat. Ende 2023 hat die Bundesregierung ihren siebten Staatenbericht beim Ausschuss abgegeben. Er wird im Herbst 2025 mit dem Ausschuss diskutiert werden. Organisationen der Zivilgesellschaft können sowohl Parallelberichte zu den Staatenberichten einreichen als auch dem Ausschuss Fragen vorschlagen, die dieser der Bundesregierung stellen soll. Die Nationale Armutskonferenz und die Diakonie Deutschland beteiligen sich auch in diesem Jahr wieder an dem Verfahren und haben gemeinsam mit dem Paritätischen Wohlfahrtverband den folgenden Fragenkatalog eingereicht. Hier nachlesen.