Durch die neue Grundsicherung sollen Kosten eingespart werden, indem Hilfen gegen Armut gekürzt werden. Diese Entsolidarisierung ist nicht hinnehmbar und zerstört Vertrauen in die Demokratie. Soziale Sicherheit schützt dagegen vor wachsendem Extremismus.
Durch die neue Grundsicherung droht Wohnungslosigkeit. Die Deckelung der Mietkosten auf das 1,5fache des örtlichen Mietspiegels ist unrealistisch. Ein bedeutender Anteil der Grundsicherungsbeziehenden zahlt bereits jetzt aus dem Regelsatz einen ergänzenden Betrag zu den Mietkosten. Das ist die Folge davon, dass es kaum bezahlbaren Wohnraum gibt, der als angemessen gilt. Im Falle einer Sanktionierung bleibt dieser Mietanteil offen. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen Vermietende zukünftig noch enger mit den Jobcentern zusammenarbeiten und regelmäßig Auskünfte erteilen. Dies macht es deutlich unattraktiver, an SGB II-Leistungsbeziehende zu vermieten. Nicht zumutbar ist, dass Leistungsbeziehende zukünftig selbst den Rechtsweg beschreiten müssen, um die Mietpreisbremse durchzusetzen. Hier wird den am stärksten benachteiligten Personen die Pflicht auferlegt, sich allein gegen deutlich Stärkere durchsetzen zu müssen.
Der Füllstand des Kühlschrankes ist für die ganze Bedarfsgemeinschaft bei Sanktionen niedrig. Wenn ein Mensch sanktioniert wird, ist die ganze Bedarfsgemeinschaft von existentiellem Mangel bis zu Hunger bedroht. Kinder und Jugendliche sind besonders von Sanktionen in ihrer Familie betroffen.
Die neue Grundsicherung kehrt die Verantwortung um:
Nicht die Gesellschaft und die politischen Entscheidungsträger*innen übernehmen die Verantwortung für sozialen Ausgleich. Die Schuld an Armutslagen wird einseitig den betroffenen Menschen zugeschoben.
Die gesamt Erklärung als pdf:
