Für Arme und Erwerbslose gibt es keine gesetzlich abgesicherte und finanzierte Form von Selbsthilfe und Selbstorganisation. Strukturen der Selbstorganisation ermöglichen es von Armut Betroffenen, nicht vereinzelt, sondern gemeinsam mit anderen ihre Interessen wahrzunehmen. Die nak fordert zum einen eine gesetzlich verbindliche Regelung über Ombudsstellen in den Jobcentern, an die sich Leistungsberechtigte bei Problemen wenden können. Zum zweiten fordert die nak, einen gewissen Prozentsatz des Budgets der Jobcenter für die Förderung der Selbstorganisation zur Verfügung zu stellen.
Grundsicherung
Die nationale Armutskonferenz engagiert sich für eine nachhaltige Armutsbekämpfung. Eine soziale Grundsicherung ist dafür ein wichtiger Beitrag. Die Sicherung des Existenzminimums ist entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht ins politische Belieben gestellt. Sie ist verbindlicher Auftrag der Sozialpolitik.
Energiearmut: „Der notwendige Energieverbrauch muss übernommen werden“
Berlin, 8. April 2022. Angesichts der Inflation und der durch den Ukraine-Krieg steigenden Energiekosten fordern Erwerbslosengruppen und Nationale Armutskonferenz gezielte Hilfen für in Armut lebende Haushalte.
Die Materialien zu unserer Pressekonferenz (https://youtu.be/fRjwMsSpTs4) finden Sie hier:
Pressemitteilung von nak und Bündnis AufRecht bestehen: „Übernahme der Nachforderungen der Energieversorger und die Berücksichtigung der erhöhten Abschläge bei den Heizkosten insbesondere durch Jobcenter und Sozialämter, der notwendige Energieverbrauch müsse auch tatsächlich übernommen werden.“ 22-4-8 PM Energiekosten_fin
Erklärung „Das Energie-Existenzminimum sichern!“: 22-4-8 Energiekosten Kurzthesen_fin
Positionspapier „Energieversorgung ist ein elementarer Bestandteil menschlicher Existenzsicherung„: 22-4-8 Forderungspapier Energiekosten
Statement Jürgen Schneider, Armutsnetzwerk, nak-Koordinierungskreis: „Die Energiekosten steigen derzeit drastisch. Zwar wurde mit den letzten Entlastungen einiges für Erwerbstätige erreicht. Für in Armut Lebende sind die für sie vorgesehenen viel geringeren Hilfen aber weniger als ein Tropfen auf den heißen Stein.“ 22-4-8 PK Energiekosten Statement Jürgen Schneider
Statement Helga Röller, Frankfurter Arbeitslosenzentrum: „Die hohen Fallaufkommen in der Beratung belegen, dass der Betrag für Strom in den Grundsicherungsregelsätzen deutlich unter den tatsächlichen Stromkosten liegt. Dies führt zu sich summierenden Deckungslücken, weiter verschärft durch realitätsferne Warmwasserpauschalen.“ 22-4-8 PK Energiekosten Statement Helga Röller
Statement Ulrich Franz, Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe im DGB KV Bonn/Rhein-Sieg: „Besonders wichtig sind in diesem Kontext zwei Forderungen:
– die Übernahme der Nachforderungen der Energieversorger und die Berücksichtigung der erhöhten Abschläge bei den Heizkosten insbesondere durch Jobcenter und Sozialämter
– die Herausnahme der Stromkosten aus dem Regelsatz und stattdessen die Übernahme eines existenzsichernden Volumens an Kilowattstunden, das sich an dem realen Verbrauch von armen Menschen, die im Regelfall nicht über energieeffiziente Geräte verfügen, orientiert. Dieses Volumen muss den individuellen Bedarf berücksichtigen.“ 22-4-8 PK Energiekosten Statement Ulrich Franz
Stellungnahme zum Nationalen Reformprogramm der Bundesregierung
Im Rahmen der EU 2030-Strategie hat die Bundesregierung Ziele in den Themenbereichen Erwerbstätigkeit, Weiterbildung und Armut benannt. Hierzu hatte die Nationale Armutskonferenz am 25. Januar 2022 Stellung genommen (https://www.nationale-armutskonferenz.de/wp-content/uploads/2022/01/22-1-25-nak-StellungnahmeEU2030-Ziele_fin_ue.pdf)
Im Rahmen des Nationalen Reformprogramms (NRP) hat die Bundesregierung diese und andere Ziele weiter ausdifferenziert und in den Kontext des Programmes der Regierungskoalition gestellt.
Die Nationale Armutskonferenz (nak) nimmt zu diesem Vorhaben aus armutspolitischer Perspektive Stellung. Die Sozialpolitik der Bundesregierung muss wirksame Beiträge zur Armutsbekämpfung in Deutschland leisten. Ebenso müssen steuerpolitische Maßnahmen verwirklicht werden, die der zunehmenden sozialen Ungleichheit entgegenwirken und zu einer gerechteren Verteilung des gesellschaftlichen Reichtums führen. Die folgende Stellungnahme beschreibt ein Reformprogramm im Sinne einer wirksamen Armutsbekämpfung, wie es aus Sicht der Nationalen Armutskonferenz umgesetzt werden müsste und legt in einem weiteren Teil die Position der nak zum NRP dar.
Nak zum 1. Mai: Unser Engagement für eine solidarische Gesellschaft ohne Armut geht weiter!
Berlin, den 30.04.2020. Anlässlich des 1. Mai, dem Tag der Arbeit, erklärt Gerwin Stöcken, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz:
„Die Corona-Pandemie macht aktuell vor dem 1. Mai nicht halt. Auch wenn wir morgen nicht auf den Straßen sein können, geht unser Engagement für eine solidarische Gesellschaft ohne Armut weiter. Untersuchungen zeigen immer wieder, wie wichtig Arbeit für die meisten Menschen ist. Gesellschaftliche Teilhabe in unserer Gesellschaft muss daher bedeuten, Zugang zu guter und existenzsichernder Erwerbsarbeit zu haben, verlässliche soziale Sicherheit bei Arbeitslosigkeit zu erfahren und eine fördernde und unterstützende Arbeitsmarktpolitik vorzufinden, die immer wieder Brücken baut.
Mit diesem Anspruch auf Teilhabe und einen solidarischen Sozialstaat blicken wir auf die Gesellschaft, erleben jedoch eine andere Realität: Der Anteil prekärer Beschäftigungsverhältnisse bleibt hoch. Neun Millionen Menschen arbeiten zu Niedriglöhnen, über eine Million Menschen müssen ihren Lohn mit Hartz-IV-Leistungen aufstocken. Ein Jahrzehnt des Aufschwungs, steigender Ungleichheit und Vermögenskonzentration ist an armutsbetroffenen Menschen und unteren Einkommensgruppen vorbei gegangen. Besonders bitter ist die Situation der Millionen Beschäftigten in den systemrelevanten Berufen, die verlässlich und verantwortungsvoll für andere Menschen da sind und die Gesellschaft nicht nur während der Corona-Pandemie zusammenhalten. Diese systemrelevanten Berufe in den Branchen Gesundheit, Pflege, Erziehung und Einzelhandel vereint, dass sie mehrheitlich schlecht bezahlt und unter schwierigen Bedingungen ausgeübt werden.
Wir treten daher gemeinsam für eine andere Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik ein – für höhere Mindestlöhne und Regelbedarfe, für eine Stärkung der Tarifbindung, für Investitionen in die öffentliche und soziale Infrastruktur und für einen wirksamen Ausgleich zwischen Arm und Reich. Die Pandemie ist noch nicht vorbei, aber unsere Solidarität bleibt!“
Spaltungen verhindern, Zusammenhalt stärken – kein „Weiter-So“ bei den Regelsätzen!
Anlässlich der anstehenden Neuberechnung der Hartz-IV Regelsätze fordert die Nationale Armutskonferenz gemeinsam mit vielen anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen, die Regelsätze dieses Mal bedarfsdeckend auszugestalten. Hier ist der gemeinsame Brief, der diese Woche an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und ab Mitglieder des Bundestages verschickt wurde. Für die nak ist klar: Es darf kein „Weiter so“ bei den Regelsätzen geben.
Berlin, 11. März 2020
Im Jahr 2020 steht eine grundlegende Neu-Bemessung der Regelsätze in der Grundsicherung auf der Tagesordnung. Dazu ist der Gesetzgeber verpflichtet, wenn die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018 vorliegen.
Die Unterzeichnenden appellieren an die politisch Verantwortlichen, bei der Neu-Bemessung der Regelsätze nicht das äußerst kritikwürdige Verfahren aus den Jahren 2011 und 2016 zu wiederholen.
Dieses Verfahren zur Ermittlung der Regelsätze führte zu einer Abwärtsspirale und hat erhebliche Defizite. Fünf Beispiele:
- Die Regelsätze von Erwachsenen werden aus den Konsumausgaben der unteren 15 Prozent der Ein-Personen-Haushalte mit den geringsten Einkommen hergeleitet bzw. die Regelsätze der Kinder aus den Konsumausgaben der unteren 20 Prozent der Paar-Haushalte mit einem
Kind. Dabei wird das Wenige, das einkommensschwache Haushalte aufgrund begrenzter Mittel ausgeben können, unreflektiert mit dem Existenzminimum gleichgesetzt, das sichergestellt werden soll. Gleichzeitig werden die Bedarfe, die Eltern tätigen, um ihre Kinder am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen, nicht berücksichtigt. - Das Ziel, armen Kindern echte Teilhabechancen zu gewähren, verträgt sich nicht mit der Versorgung auf einem minimalistischen Niveau.
- Zwar werden Grundsicherungs-Beziehende vorab aus der Vergleichsgruppe herausgenommen, nicht jedoch Haushalte, die ihren Anspruch gar nicht geltend machen und deren Einkommen unter dem Hartz-IV-Niveau liegt. Dies senkt die statistisch messbaren Konsumausgaben und drückt die Regelsätze nach unten.
- Eine Vielzahl von Ausgaben, die die einkommensschwachen Haushalte in der Vergleichsgruppe tatsächlich tätigt, wird bei der Herleitung der Regelsätze als „nicht relevant“ herausgestrichen. Dazu gehören Malstifte für Schulkinder, der Weihnachtsbaum, Familienfeste wie Konfirmation, Kommunion oder Jugendweihe, Zimmerpflanzen, Haustiere, Handykosten, Taschen, Regenschirme, Adventsschmuck, Versicherungen, Babysitter bei Schichtdienst, rezeptfreie Medikamente und Gastgeschenke bei Geburtstagsfeiern.
- Mit der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe können besondere Ausgaben nicht hinreichend dargestellt werden. Hierzu fehlen in vielen Fällen Sondererhebungen oder ergänzende Bedarfsermittlungen, insbesondere bei den Stromkosten und bei familienbezogenen Ausgaben
Die Unterzeichnenden fordern, die Regelsätze gründlich, realistisch, transparent und sachgerecht herzuleiten und auf unschlüssige Streichungen bei den ermittelten Ausgaben zu verzichten. Folgende Anforderungen sollten beachtet werden:
1. Die Regelsätze sind eine einheitliche Pauschale für alle. Eine Pauschale kann aber sinnvollerweise nur solche Bedarfe des täglichen Lebens abdecken, die bei allen Haushalten regelmäßig und in vergleichbarer Höhe anfallen. Ausgaben für langlebige Gebrauchsgüter wie etwa für ein Kinderfahrrad oder eine Waschmaschine, die nur in großen zeitlichen Abständen notwendig sind und daher nur bei sehr wenigen Haushalten im gleichen Zeitraum anfallen, lassen sich über die EVS nicht sachgerecht abbilden, da die EVS für einzelne Positionen die durchschnittlichen Ausgaben aller Haushalte ausweist. Gleiches gilt für besondere personenbezogene Bedarfe bei Krankheit oder im Alter, die bisher nicht ausreichend berücksichtigt werden.
Für langlebige Gebrauchsgüter sollten daher auf Antrag separate Einmalleistungen als Zuschuss gewährt werden, bei Krankheit und im Alter angemessene Zuschläge entsprechend
der besonderen Bedarfe.
2. Ausgangspunkt der Regelsätze sollten zunächst die Ausgaben von Haushalten in der Mitte der Gesellschaft sein. Anschließend ist, differenziert nach unterschiedlich relevanten Ausgabenbereichen,
politisch zu entscheiden, welche Abstände zu den Ausgaben mittlerer Einkommen in der Grundsicherung vertretbar sind und welche Prozentanteile von den Ausgaben der Mitte für die Festsetzung der Regelsätze maßgebend sein sollen. Auf jeden Fall muss sichergestellt
sein, dass die Ausgaben der festgelegten Referenzgruppe nicht lediglich die bestehende Armut der Gruppe zum Ausdruck bringt.
Statt sich an den Ärmsten der Armen zu orientieren, müssen politisch Mindeststandards für eine ausreichende materielle Ausstattung und für soziale Teilhabe festgelegt werden.
3. Nicht alle Ausgabenpositionen lassen sich über die EVS sinnvoll ermitteln. Um angemessene Stromkosten feststellen zu können, reicht nicht die Bezugnahme auf die ärmsten Haushalte. Gerade in prekären Formen der Unterbringung oder bei Untermiete wurde der Stromkostenanteil mit der EVS gar nicht ermittelt, so dass die Sätze unrealistisch niedrig sind. Sinnvoller ist eine Ermittlung von notwendigen Stromkosten entsprechend der typischen Lebenssituation nach Haushaltsgröße, wie sie der Deutsche Verein, der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft sowie die Nationale Armutskonferenz vorschlagen. Ebenso sind wirksame Wege der Schuldenregulierung nötig. Hierzu liegen detaillierte Konzepte vor.
Die Stromkosten sollten nicht mehr aus der EVS, sondern bedarfsorientiert ermittelt, aus dem Regelsatz herausgelöst und separat gewährt werden.
4. Die Dynamisierung der Regelsätze sollte so ausgestaltet sein, dass die Diskrepanz zwischen den materiellen Mitteln der Haushalte im Grundsicherungsbezug und den materiellen Möglichkeiten „der Mitte“ nicht permanent größer wird. Der bisher geltende Mischindex stellt dies
nicht sicher. Da in den vergangenen Jahren die Löhne stärker gestiegen sind als die Preise, vergrößerten sich die Abstände zuletzt.
Die Regelsätze sollten jährlich entsprechend der Lohnentwicklung fortgeschrieben werden. Liegt die Preisentwicklung über der Lohnentwicklung, erfolgt die Anpassung anhand der
Preisentwicklung.
5. Die Höhe der Regelätze ist prägend für die Lebenssituation von Millionen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Bei der Neufestsetzung geht es um die Frage, welcher Geldbetrag mindestens notwendig ist, um in der reichen Bundesrepublik menschenwürdig leben und teilhaben zu können. Die Relevanz der Entscheidung erfordert eine breite gesellschaftliche
Beteiligung und Debatte. Eine Herleitung der Regelsätze alleine durch das Bundesarbeitsministerium und ein anschließender Bundestagsbeschluss ohne weitere Prüfung sind nicht angemessen.
Es sollte eine Sachverständigenkommission eingesetzt werden, bestehend aus Wissenschaftler*innen, Vertreter*innen von Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie Gewerkschaften und Betroffenenorganisationen, die konkrete Vorschläge für die Ermittlung des Existenzminimums erarbeitet. Der Bundestag sollte nicht nur über „Zahlen“ debattieren, sondern darüber, waseine Grundsicherung qualitativ leisten soll.
Unser gemeinsames Ziel ist eine Existenzsicherung, die die bestmögliche Förderung der Leistungsberechtigten im Blick hat.
Gerne steht die nak unter nak@awo.org für einen weiteren Austausch zur Verfügung.
Hier geht es zum vollständigen Brief des Bündnisses für ein menschenwürdiges Existenzminimum (PDF-Datei).
BVerfG: Grundgesetz schützt Hilfsbedürftige und baut Brücken in die Erwerbsarbeit
Berlin, 05. November 2019. Anlässlich der heutigen Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Zulässigkeit der Sanktionen im SGB II erklärt der Sprecher der Nationalen Armutskonferenz (nak) Gerwin Stöcken: „Nach fast 15 Jahren Sanktionspraxis im SGB II begrüßen wir, dass das BVerfG das Sanktionsregime endlich verfassungsgerichtlich beurteilt und die Kürzungen über 30 % für verfassungswidrig erklärt hat. Wir fordern aus Respekt vor dem Gericht und den Menschen die Jobcenter auf, dies in der Anwendung konsequent umzusetzen “, betont der Sprecher der nak.
Nicht verfassungsgemäß sind nach dem BVerfG daher alle Kürzungen die mehr als 30 % des Regelsatzes betreffen. Zumutbar ist eine Leistungsminderung in dieser Höhe aber nur, wenn in einem Fall außergewöhnlicher Härte von der Sanktion abgesehen werden kann und die Minderung nicht unabhängig von der Mitwirkung der Betroffenen starr drei Monate andauert.
„Das heutige Urteil hat erhebliche Relevanz für die Lebenssituation von fast 6 Mio. Menschen im Hartz IV-Bezug. Wir freuen uns deshalb, dass das BVerfG Farbe bekannt und Flagge gezeigt hat gegen die derzeitige Sanktionspraxis im SGB II. Die bisherige Praxis im SGB II ist nicht geeignet eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Sanktionen führen vielmehr zu Verschuldung, Obdachlosigkeit und einer immer weiterer Entfernung vom Arbeitsmarkt“, bekräftigt Gerwin Stöcken.
„Wir erwarten nunmehr, dass der Gesetzgeber seine Hausaufgaben macht und die Sanktionen im SGB II deutlich beschränkt. Gefordert ist vielmehr ein Kurswechsel im SGB II-Regime. Beschäftigungs- und Sozialpolitik sollte auf Sanktionen und Druck verzichten und die Motivation und Selbstbestimmung der Menschen unterstützen. Nur so kann Arbeit eine positive Rolle im Leben der Betroffenen einnehmen anstatt prekäre Beschäftigung zu befördern.“
Zum Hintergrund:
Nach den Erwägungen des BVerfG steht es dem Grundgesetz nicht entgegen, an der Überwindung der eigenen Hilfsbedürftigkeit selbst aktiv mitzuwirken. Diese Mitwirkungspflicht darf der Gesetzgeber auch durch belastende Sanktionen durchsetzen. Die derzeitige Ausgestaltung schafft allerdings eine außerordentliche Belastung, welche den strengen Anforderungen der Verhältnismäßigkeit nicht gerecht wird.
Die Nationale Armutskonferenz ist Mitunterzeichnerin der gemeinsamen Erklärung des Bündnisses für ein menschenwürdiges Existenzminimum. Die gemeinsame Pressmitteilung des Bündnisses finden Sie hier: gemeinsame Erklärung Sanktionen_SGB_II
nak fordert Abschaffung der derzeitigen Sanktionspraxis im SGB II
Berlin, 15. Januar 2019. Anlässlich der heutigen Verhandlung des Ersten Senats des BVerfG zu den Sanktionen im SGB II über eine Vorlage des Sozialgerichts Gotha erklärt der Sprecher der Nationalen Armutskonferenz (nak) Gerwin Stöcken: „Es ist äußerst fraglich, ob Sanktionen ein geeignetes Mittel sind, um Menschen fit zu machen für den Arbeitsmarkt. Vor allem aber sollten wir uns bewusst machen: Das Recht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ist nicht verhaltensabhängig. Statt auf Sanktionen sollte deshalb stärker auf die persönliche Beratung und Betreuung in den Jobcentern gesetzt werden, um den Betroffenen endlich auf Augenhöhe zu begegnen.“, betont Gerwin Stöcken. „nak fordert Abschaffung der derzeitigen Sanktionspraxis im SGB II“ weiterlesen
Wie kommen arme Menschen zu ihrem Recht?
Jeder Mensch möchte in Würde leben, am gesellschaftlichen Leben teilhaben und bei Bedarf die nötige Unterstützung erhalten. Doch für viele Menschen in Deutschland ist das nicht selbstverständlich, weil sie arm sind. „Wie kommen arme Menschen zu ihrem Recht?“ weiterlesen
Nationale Armutskonferenz veröffentlicht Parallelbericht zu sozialen Rechten in Deutschland
Berlin, 21.09.2018: Erstmals beteiligt sich die Nationale Armutskonferenz (nak) am Staatenberichtsverfahren zum UN-Sozialpakt und hat einen eigenen Parallelbericht vorgelegt. Dieser zeigt, inwiefern Armut in Deutschland auch ein menschenrechtliches Problem darstellt. Anlass der Veröffentlichung ist die Anhörung der Bundesregierung vor dem Sozialausschuss der Vereinten Nationen am 25. September 2018 in Genf.
Anforderungen an die Politik in der nächsten Legislaturperiode
Die Nationale Armutskonferenz ist Mitglied im Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum. Anlässlich der aktuellen Sondierungsgespräche von SPD und Union appeliert das Bündnis nun an die Parteien.
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