Zugänge zu Sozialleistungen und Beteiligung von Leistungsberechtigten

Das Existenzminimum muss für alle Menschen sicher sein. Das macht sich nicht nur an der Höhe der Leistungen fest. Soziale Rechte müssen auch tatsächlich umgesetzt werden. Dazu gehören verlässliche und gute Zugänge zu Leistungen. Und: Leistungsberechtigte müssen beteiligt werden, wenn es um die konkrete Ausgestaltung geht.

Hierzu hat die Nationale Armutskonferenz Position bezogen:

Forderungen der NAK zur Sicherstellung von Leistungsansprüchen durch den analogen Zugang zu Behörden

Ganz besonders schwierig wird es für die Bürger*innen, wenn Behörden, darunter auch Sozialleistungsträger, den direkten Zugang faktisch unmöglich machen, indem ein Beratungstermin nur noch online möglich ist oder Anträge nicht mehr persönlich gestellt oder abgegeben werden können.

Zum Positionspapier der nak:
Nak_Positionspapier_analoge_und_digitale Zugänge_Oktober_2023

Partizipation der Menschen mit Armutserfahrung durch Beschwerdemanagement, Selbstorganisation und Mitsprache!

Die Nationale Armutskonferenz fordert für alle Leistungsberechtigten nach SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz (AsylBLG):

  • Ein unabhängiges Beschwerdemanagement zur unbürokratischen Leistungsgewährung
  • Eine gesetzliche Garantie von Selbstorganisation mit den dafür erforderlichen finanziellen Mitteln und Strukturen
  • Möglichkeiten zur Mitsprache und Formen der Beteiligung bei arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen

Das übergeordnete Ziel ist eine Verankerung der Beteiligung von Betroffenen in allen Fragen der Grundsicherungsleistungen.

Zum Positionspapier der nak:
Nak_Positionspapier_Selbstorganisation_Juni_2022_fin