nak-Stellungnahme zur Festlegung nationaler Ziele zur Umsetzung der EU2030-Strategie

Unsere Stellungnahme bezieht sich auf die drei am 4. März 2021 in Porto festgelegten Kernziele:

  1. Beschäftigungsziel: Bis 2030 sollen EU-weit mindestens 78 % der Bevölkerung im Alter von 20 bis 64 Jahren erwerbstätig sein.
  2. Weiterbildungsziel: Bis 2030 sollen EU-weit mindestens 60 % aller Erwachsenen im Alter von 25 bis 64 Jahren jedes Jahr an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen.
  3. Armutsziel: Bis 2030 soll die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen EU-weit um mindestens 15 Millionen verringert werden, darunter mindestens 5 Millionen Kinder.

Die nationale Armutskonferenz schlägt vor, die folgenden nationalen Ziele zu entwickeln und damit alle drei EU-Ziele national umzusetzen: 

1. Beschäftigungsziel: Neben einem quantitativen Beschäftigungsziel sollte die Bundesregierung auch die Qualität der Erwerbstätigkeit in ihren Zielen berücksichtigen: Ausbau existenzsichernder guter Arbeit. Dafür müssen der gesetzliche Mindestlohn existenzsichernd gestaltet, die Tarifbindung gestärkt, Zumutbarkeitsregelungen für die Arbeitsaufnahme aus der Grundsicherung heraus deutlich entschärft und prekäre Beschäftigungsformen zurückgedrängt werden. Die Zugangshürden für Langzeiterwerbslose, Erziehende / insbesondere Frauen, ältere Menschen und Zugewanderte zu armutsfest / existenzsichernd entlohnten, tariflich abgesicherten und eine langfristige Perspektive bietenden Arbeitsstellen müssen deutlich gesenkt werden. Der durch das Teilhabechancengesetz eingeführte „soziale Arbeitsmarkt“ soll ausgeweitet und verstetigt werden. 

2. Weiterbildungsziel: Ein individuelles Recht auf Weiterbildung, die die soziale Teilhabe und persönliche Entwicklungsperspektiven deutlich verbessert für Personenkreise, die bisher von Weitbildungsmöglichkeiten weitgehend abgehängt sind: u.a. Menschen mit Armutserfahrung, Langzeit-Erwerbslose, prekär Beschäftigte, Geflüchtete, Menschen ohne oder mit geringen Schulabschlüssen, funktionale Analphabet*innen, Wohnungslose. Dabei besondere Berücksichtigung der Gewährleistung von digitalen gesellschaftlichen Beteiligungsmöglichkeiten. 

3. Armutsziel: Abbau von verfestigter Armut, Ausbau von Armutsprävention und zielgruppenspezifische Angebote für besonders benachteiligte Gruppen wie u.a. Alleinstehende, getrennt oder allein Erziehende, Geflüchtete und Zugewanderte, Wohnungslose, prekär Beschäftigte sowie gezielte Bekämpfung von Kinderarmut durch eine Weiterentwicklung und Bündelung der familienpolitischen Leistungen und Hilfen. 

Insgesamt: Aktive Beteiligung von Menschen mit Armutserfahrung an der Ausdifferenzierung der Ziele, der Entwicklung entsprechender Maßnahmen und der Erfolgsmessung.

https://www.nationale-armutskonferenz.de/wp-content/uploads/2021/08/21-8-3-nak-StellungnahmeEU2030-Ziele_layfin.pdf