Stellungnahme der nak zum Wohnungslosenberichterstattungsgesetz

Am 16. Juli 2019 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung vorgelegt. Der Gesetzentwurf beinhaltet die Einführung einer bundesweiten Wohnungslosenstatistik, die Verpflichtung zu einer ergänzenden Berichterstattung der Bundesregierung sowie eine Folgeänderung des SGB X.

Die nak hat zu dem Referentenentwurf am 09. August 2019 Stellung genommen und wird auch an der Anhörung hierzu am 20. August 2019 im BMAS teilnehmen. In ihrer Stellungnahme begrüßt die nak, dass mit dem Gesetz bundesweit Daten zum Ausmaß und zur Struktur von Wohnungslosigkeit erhoben werden, um auf dieser Grundlage sozialpolitische Maßnahmen zu entwickeln und Wohnungslosigkeit sichtbar zu machen und zu bekämpfen. Die nak und ihre Mitgliedsverbände fordern seit vielen Jahren die Einführung einer bundesweiten Wohnungslosenstatistik in Deutschland. Diese Forderung wurde auch von internationalen Menschenrechtsgremien wiederholt ausgesprochen, zuletzt vom UN-Sozialpaktausschuss 2018, um effektiv gegen Wohnungslosigkeit vorgehen zu und für besonders verletzliche Gruppen das Recht auf Wohnen verwirklichen zu können.

Kritisch sieht die nak die Beschränkung der Statistik auf Personen, die am 30. September eines jeden Jahres in einer Einrichtung der Wohnungslosenhilfe übernachten. Damit werden Personenkreise ausgeschlossen, die eindeutig unter die vom Europäischen Dachverband der Wohnungslosenhilfe (FEANTSA) entwickelte und von der BAG W weiterentwickelte Wohnungsnotfalldefinition fallen. Die nak kritisiert auch, dass die Wohnungslosenzahl erst 2021 erstmalig erhoben werden soll. Bis die erste Zählung tatsächlich durchgeführt wird, dauert es somit noch weitere zwei Jahre. Die nak bedauert außerdem, dass nicht festgelegt wurde, in welcher Art und Weise die Daten bewertet und mit anderen Akteuren in einem offenen Prozess, Lösungsmöglichkeiten entwickelt werden können. Um eine bessere Vergleichbarkeit mit der etablierten NRW-Statistik zu haben schlägt die nak als Stichtag den 30. Juni eines Jahres vor.

Die ausführliche Stellungnahme der nak zum Download:

Stellungnahme_nak_WohnungslosenberichterstattungsG_2019