Gutachten des DGB und der nak zur Ausgestaltung eines europäischen Rahmens für die Mindestsicherung

Gemeinsam mit dem DGB hat die Nationale Armutskonferenz (nak) ein Gutachten zur Frage nach der „Ausgestaltung einer armutsfesten europäischen Mindestsicherung“ in Auftrag gegeben. Gefördert wurde dieses aus Eigenmitteln des DGB und mit Mitteln des EU-geförderten Projektes European Minimum Income Network 2 (EMIN-2).

Das Gutachten von Prof. Dr. Benjamin Benz von der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe klärt zunächst den Problemzusammenhang und die bereits bestehenden inhaltlichen Anknüpfungspunkte für eine solche Ausgestaltung. Außerdem wird der politische Kontext, zu dem auch die Frage der unionsrechtlichen Verankerung einer verstärkten europäischen Mindestsicherungspolitik gehört, erörtert. Darauf aufbauend wird ein verbindlicher europäischer Rahmen für die Mindestsicherung in den Mitgliedstaaten skizziert, einschließlich weiter zu diskutierender konkreter Maßnahmen und Regelungen.

In der Zusammenfassung sagt das Gutachten, das die Mindestsicherungssysteme in kaum einem EU-Land hinreichend gegen Armut schützen. Europäische Mindeststandards ließen sich im sozialpolitischen Leistungsrecht am ehesten im Bereich der Mindestsicherung erreichen. Dies eröffne die Chance, das „Europäische Sozialmodell“ im Sinne „minimaler Harmonisierung“ zu fundieren, es „auf die Füße zu stellen“. Die Ausgestaltung eines europäischen Rahmens für die Mindestsicherung in den Mitgliedstaaten könne an arbeitsmarkt-, armuts- und sozialpolitische Debatten, Erklärungen und „Garantien“ auf nationaler und europäischer Ebene anknüpfen, an verschiedene ideengeschichtliche Wurzeln, aber auch an handfeste Konflikte, etwa um innereuropäische Armutsmigration.

Laut Gutachten sei es bereits jetzt rechtlich möglich Handlungskompetenz zu gestalten, um europäische Mindeststandards bei der Grundsicherung festzulegen. Die Systeme entsprechend auszugestalten obliege den Mitgliedstaaten. 2020, wenn Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft übernimmt, wird es darauf ankommen, ob die Bundesrepublik ihre Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag „einen Rahmen für nationale Grundsicherungssysteme in den EU-Staaten zu entwickeln“ in die Tat umsetzt.

Das Gutachten zum Download:

deutsche Version
DGB-NAK-Benz-Gutachten-EU-Rahmen-Mindestsicherung_Februar2019

englische Version
DGB-NAK-Benz-Opinion-EU-Minimum-Income-Framework

Lesen Sie auch die Pressmitteilung des DGB vom 17. April 2019 hierzu:

https://www.dgb.de/themen/++co++bf617a3e-611b-11e9-8ad5-52540088cada