Nationale Armutskonferenz fordert höhere Sichtbarkeit für Armut in Deutschland

Berlin, den 16.10.2020. Anlässlich des Internationalen Tages für die Beseitigung der Armut am 17.10. fordert nak-Sprecher Gerwin Stöcken, die Lebenslagen armer Menschen stärker sichtbar zu machen und ihre Perspektiven politisch  besser zu berücksichtigen. Weitgehend unbemerkt habe die Coronakrise die Lebenslagen vieler Menschen zugespitzt.

Gerwin Stöcken: „Armut und soziale Ausgrenzung ist für viele Menschen in Deutschland bittere Realität.  Armut bedeutet, sich ständig Sorgen um das Nötigste zu machen und irgendwie über die Runden zu kommen. Echte soziale Teilhabe ist mit Armut nicht möglich. Während die Menschen um Würde und ein Stück Normalität kämpfen, begegnet ihnen Unverständnis, Abgrenzung und Vorurteile. Allzu oft bleibt die Not der Menschen daher unsichtbar und ihre Forderungen ungehört. Die Sozialpolitik muss daher hinschauen, zuhören und handeln. Es ist auch eine Haltungsfrage, wie Politik und Gesellschaft mit ihren ärmsten Gesellschaftsmitgliedern umgeht.“

In Deutschland gilt als arm gilt, wer weniger als 60 Prozent des mittleren Haushaltseinkommens zur Verfügung hat. Aktuell  ist fast jeder sechste Mensch bzw.  rund 13 Millionen Menschen betroffen. Während die Ungleichheit von Einkommen und Vermögen weiter steigt, hat sich die Armutslücke, also der Betrag, der armen Haushalte bis zur Armutsrisikoschwelle fehlt, in den letzten Jahren deutlich vergrößert. Auch der aktuelle Gesetzentwurf zur Regelbedarfsermittlung zementiert Armut und vergrößert die Armutslücke weiter. Hinzukommt verdeckte Armut, bei der die betroffenen Menschen von wohlfahrtsstaatlicher Unterstützung nicht erreicht werden. Die Coronakrise hat diese Situation verschärft.

„Weitgehend unbemerkt hat die Coronakrise die Lebenslagen vieler Menschen zugespitzt. Auch wenn die Bundesregierung richtige und wichtige Maßnahmen zur Abfederung der gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie beschlossen hat, wurden die Bedarfe und Lebenssituationen armer Menschen häufig zu wenig berücksichtigt. Das muss sich ändern! Daher ist es so wichtig, auch die politische Teilhabe von Menschen mit Armutserfahrung zu stärken und ihre Erfahrungen und Perspektiven bei politischen Vorhaben, während der Coronakrise aber auch darüber hinaus, systematisch einzubeziehen.“

Nak zur Regelbedarfsermittlung: Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren nachbessern!

Berlin 7.Oktober 2020: Heute findet im Bundestag die erste Beratung des Entwurfs des Regelbedarfsermittlungsgesetz statt. Darin wird die Höhe der Regelbedarfe ab 2021 festgesetzt. Die Nationale Armutskonferenz kommt nach Prüfung des Gesetzentwurfs zu dem Ergebnis: Der Regelbedarf ist an vielen Stellen zu knapp bemessen. Dies legt die nak beispielhaft in ihrem heute veröffentlichten Positionspapier dar. Bündnissprecher Gerwin Stöcken fordert daher deutliche Verbesserungen des Gesetzentwurfs im parlamentarischen Verfahren. Insbesondere sollten die Parlamentarier*innen die nachträglichen Streichungen revidieren.

Gerwin Stöcken, Sprecher der nak: „Die im Gesetzentwurf vorgelegte Berechnung der Regelbedarfe geht vielfach an der Lebensrealität der Menschen vorbei. Viele methodische Setzungen, angefangen bei der Definition der Referenzgruppen über den Einbezug verdeckter Armut in die Statistik bis zur Behandlung bestimmter Ausgaben wie langlebige Gebrauchsgüter, Gesundheitskosten, der Bereich der digitalen Ausstattung oder Strom, überzeugen nicht. Besonders ins Gewicht fallen erneut die umfangreichen nachträglichen Kürzungen, die sich Berechnungen zufolge auf über 150 Euro summieren. Die genannten Kritikpunkte zeigen: Die Bundesregierung gibt sich große Mühe, um den Regelbedarf möglichst knapp zu bemessen, ohne sich ernsthaft mit vorliegenden Verbesserungsvorschlägen des Verfahrens aus der Wissenschaft und Zivilgesellschaft zu befassen. Wir setzen darauf, dass jetzt im parlamentarischen Verfahren nachgebessert wird.“

Anlässlich der Regelbedarfsermittlung hat die Nationale Armutskonferenz heute ein Positionspapier veröffentlicht, in dem dargelegt wird, was eine mangelhafte Ausgestaltung des Existenzminimums für die Menschen im Grundsicherungsbezug finanziell bedeuten kann. Seien es Zuzahlungen für die Gesundheit, der Umgang mit dem Kind in einer Trennungsfamilie, die Pflege sozialer und familiärer Beziehungen, die digitale Ausstattung von Kindern, die kaputte Waschmaschine oder die Stromkosten – anhand dieser Beispiele weist das Positionspapier auf die Lücken in der gegenwärtigen Ausgestaltung des Existenzminimums hin.

Zum Hintergrund:
Der Gesetzgeber ist zur Neuberechnung der Regelbedarfe verpflichtet, wenn die Ergebnisse der zu Grunde liegenden Statistik, der Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) vorliegen. Mit dem aktuellen Regelbedarfsermittlungsgesetz wird dies für die Regelbedarfe ab 2021 umgesetzt. Die Regelsätze sollen gemeinsam mit den Kosten für Unterkunft und Heizung sowie den Mehrbedarfen den existenziellen Bedarf für Leistungsberechtigte des SGB II, des SGB XII und des Asylbewerberleistungsgesetz abbilden. Die Berechnung der Regelsätze in der Grundsicherung steht seit Jahren in der Kritik. Der vorliegende Gesetzentwurf führt dieses kritikwürdige Verfahren weitgehend fort.

Nak kritisiert Regelbedarfsermittlungsgesetz: Keine nennenswerten Verbesserungen für die Menschen!

Berlin, 19.08.2020. Heute beschließt das Bundeskabinett das Regelbedarfsermittlungsgesetz . Gerwin Stöcken, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz, kommentiert.

„Die Neuberechnung der Regelbedarfe überzeugt uns auch diesmal nicht. Seit Jahren beklagen Leistungsbeziehende, dass die Regelbedarfe zu niedrig ausfallen, um die täglichen Bedarfe sorgenfrei zu decken und ohne Scham und Stigma am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Viele Betroffene haben tagtäglich existentielle Sorgen. Eine kaputte Waschmaschine, eine unvorhergesehene Nachzahlung, eine Sanktion durch das Jobcenter oder einfach nur das kleine Mitbringsel zum Kindergeburtstag des Enkels kann die fragile finanzielle Situation der Menschen aus dem Gleichgewicht bringen. Das kann nicht der Anspruch an einen starken Sozialstaat sein. Dieser sollte das menschenwürdige Existenzminimum aller Menschen verlässlich bereitstellen.

Leider sieht das vorliegende Gesetz keine nennenswerten Verbesserungen für die über sieben Millionen Menschen vor. Stattdessen wurde die lang und breit kritisierte Berechnungspraxis weitestgehend fortgeführt und die Regelbedarfe wieder äußerst knapp berechnet. Unter anderem wird wieder der Rotstift angesetzt und Verbrauchsausgaben in Höhe von mehr als 150 Euro aus der Statistik gestrichen. Wir warnen seit Jahren vor einer Verfestigung der Armut. Die Politik darf nicht weiter hinnehmen, dass Menschen weiter abgehängt werden und die Armutslücke größer wird. Der Regelsatz sollte daher deutlich steigen! Die Nationale Armutskonferenz fordert jetzt mutige Verbesserungen im parlamentarischen Verfahren.“

Zum Hintergrund: 

Der Gesetzgeber ist zur Neuberechnung der Regelbedarfe verpflichtet, wenn die Ergebnisse der zu Grunde liegenden Statistik, der Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) vorliegen. Mit dem heute verabschiedeten Regelbedarfsermittlungsgesetz wird dies für die Regelbedarfe ab 2021 umgesetzt. Die Regelsätze sollen gemeinsam mit den Kosten für Unterkunft und Heizung sowie den Mehrbedarfen, den existenziellen Bedarf für Leistungsberechtigte des SGB II, des SGB XII und des Asylbewerberleistungsgesetz abbilden. Die Berechnung der Regelsätze in der Grundsicherung steht seit Jahren in der Kritik. Die  Verfahrenspraxis führt zu einer Regelsatzhöhe, die das menschenwürdige Existenzminimum nach Auffassung vieler Expert*innen faktisch unterdeckt.

Armutsbekämpfung in den Fokus der deutschen Ratspräsidentschaft rücken!

Ab morgen, dem 1. Juli 2020, übernimmt Deutschland für sechs Monate die EU-Ratspräsidentschaft. Hierzu sagt der Sprecher der Nationalen Armutskonferenz (nak) Gerwin Stöcken: „Mit Sorge beobachten wir eine Verschärfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung in Europa, welche mit der Corona-Krise einhergeht. Vulnerable Personengruppen sind von der Krise und ihren Folgen besonders betroffen und werden in existenzielle Notlagen gedrängt. Es ist unbedingt notwendig, mit angemessenen Maßnahmen gegenzusteuern und ein sozialeres und ökologisch nachhaltigeres Europa zu schaffen. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft bietet den Anlass, um verbindliche und konstruktive Initiativen voranzubringen und die Armutsbekämpfung in den Fokus zu rücken. Ziel muss es sein, auch durch europäische Impulse die soziale Situation von Menschen zu verbessern. Dabei müssen Menschen mit Armutserfahrung systematisch mit einbezogen werden.“

Die nak nimmt die deutsche EU-Ratspräsidentschaft zum Anlass, um ihre politischen Erwartungen und Forderungen an die europäische Politik zu stellen. Die nak setzt sich dafür ein, die Grundsätze der Europäischen Säule Sozialer Rechte weiterhin in rechtlich verbindliche Regelungen umzusetzen und mit einem konkreten Maßnahmenpaket mit Leben zu füllen. Ein besonderer Fokus muss dabei auf der Einführung einer verbindlichen europäischen Richtlinie liegen, welche qualitative Mindeststandards für die Grundsicherungssysteme in den Mitgliedsstaaten definiert. Zudem ist es wichtig, dass ein verbindlicher europäischer Rahmen für Mindestlöhne eingeführt wird. Als Grundsatz muss gelten, dass kein*e Erwerbstätige*r in Vollzeit in Einkommensarmut leben muss. Aus Sicht der nak muss die deutsche Ratspräsidentschaft dafür genutzt werden, die Einführung einer europäischen Arbeitslosenrückversicherung und die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen von mobilen Beschäftigten aus der EU und insbesondere von europäischen Saisonarbeiter*innen voranzubringen.

Besonders wichtig ist zudem, dass die Verhandlungen um den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021-2027 schnellstmöglich abgeschlossen werden. Die mit dem Vorschlag der EU-Kommission über den MFR 2021-2027 vom Mai 2020 geplanten Mittelkürzungen für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) kritisiert die nak und fordert die Bundesregierung dazu auf, sich für eine höhere Finanzausstattung einzusetzen. Der ESF+ ist ein wichtiges Instrument zur Armutsbekämpfung und zur sozialen Integration und leistet damit auch einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Corona-Krise.

Zum Download Erwartungen der Nationalen Armutskonferenz (nak) an die deutsche EU-Ratspräsidentschaft 2020

 

Gutachten des DGB und der nak zur Ausgestaltung eines europäischen Rahmens für die Mindestsicherung nun in englisch

Gutachten des DGB und der nak zur Ausgestaltung eines europäischen Rahmens für die Mindestsicherung in englischer Sprache verfügbar

Das Gutachten zur Ausgestaltung eines europäischen Rahmens für die Mindestsicherung von Prof. Dr. Benjamin Benz von der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe, welches im Februar 2019 veröffentlicht wurde, steht nun in englischer Sprache zur Verfügung.

Das Gutachten hat die Nationale Armutskonferenz (nak) gemeinsam mit dem DGB  in Auftrag gegeben. Gefördert wurde dieses aus Eigenmitteln des DGB und mit Mitteln des EU-geförderten Projektes European Minimum Income Network 2 (EMIN-2).

Die deutsche Version des Gutachtens wurde auf der nak-Webseite mit einer Pressemitteilung am 3. Mai 2019 veröffentlicht.

Expert Opinion of the DGB and nak on the design of of a European minimum income framework available in English

The expert opinion „The design of a European minimum income framework“  by Prof. Dr. Benjamin Benz from the Protestant University of Applied Sciences Rhineland-Westphalia-Lippe, which was published in February 2019, is now available in English.

The report was written on behalf of the National Poverty Conference (nak) and the DGB. It was funded by the DGB and the EU-funded project European Minimum Income Network 2 (EMIN-2).

The German version of the expert opinion was published on the nak website with a press release on 3 May 2019.

Das Gutachten zum Download in deutscher und englischer Sprache / Download of the expert opinion in German and English

Gutachten-Benz-EU-Mindestsicherung
DGB-NAK-Benz-Gutachten-EU-Rahmen-Mindestsicherung_Februar2019

Opinion-Benz-EU-minimum-income-framework
DGB-NAK-Benz-Opinion-EU-Minimum-Income-Framework

Pressemitteilung der nak vom 3. Mai 2019 / Press release of the nak of 3 May 2019

https://www.nationale-armutskonferenz.de/2019/05/03/gutachten-des-dgb-und-der-nak-zur-ausgestaltung-eines-europaeischen-rahmens-fuer-die-mindestsicherung/

Nak zum Konjunkturpaket: Kraftvolle Antwort auf die Coronakrise, aber Nachbesserung bei der Existenzsicherung armer Menschen nötig!

Berlin, den 05.06.2020. Anlässlich der Verabschiedung eines Konjunkturpaketes im Umfang von 130 Milliarden Euro durch das Bundeskabinett kommentiert Gerwin Stöcken, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz:

„Die Bundesregierung hat ein beispiellos umfassendes Konjunktur- und Investitionspaket auf den Weg gebracht. Es enthält zahlreiche Maßnahmen, die die Wirtschaft, auch über die Krise hinaus, ankurbeln sollen. Die Maßnahmen werden im weiteren politischen Prozess im Einzelnen zu diskutieren sein, doch insgesamt ist das Konjunkturpaket eine kraftvolle Antwort auf die Corona-Krise, die wir begrüßen.

Wichtig ist auch, dass die wirtschaftspolitischen Fehler nach der Finanzkrise vor gut 10 Jahren nicht wiederholt wurden. Die Bundesregierung hat erkannt, dass es jetzt um die Stärkung der Nachfrage und Investitionen geht und nicht ums Kürzen und Sparen.

Gleichwohl möchte ich noch einmal ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass die sozialen Folgen der Corona-Krise insbesondere für die ärmsten Menschen in unserer Gesellschaft noch immer nicht ausreichend abgesichert sind. Wir fordern daher, die Einkommenssituation armer Haushalte und Menschen in der Grundsicherung bei den Maßnahmen stärker in den Blick zu nehmen und ihre Situation zielgerichtet zu verbessern. Neben einem Beitrag zur Existenzsicherung armer Menschen würde dies zur Binnennachfrage beitragen und steht damit im Einklang mit den Zielen des Konjunkturpaktes.“

Schluss mit den Ausreden: Ein gutes Aufwachsen von allen Kindern und Jugendlichen muss in unserer Gesellschaft Priorität haben!

Gemeinsame Erklärung des Ratschlags Kinderarmut – unterzeichnet von 59 Organisation und Einzelpersonen, darunter Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften, Kinderrechtsorganisationen, Familienverbände, Selbsthilfeorganisationen, Wissenschaftler*innen.

29.05.2020Anlässlich des Internationalen Kindertages fordert ein breites Bündnis unter Federführung der Nationalen Armutskonferenz (nak) Bund, Länder und Kommunen auf, der Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen in Deutschland die Aufmerksamkeit zu geben, die sie verdient. Dazu appelliert das Bündnis an die politisch Verantwortlichen endlich konkrete Konzepte mit notwendigen Umsetzungsschritten vorzulegen, die allen Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen ermöglichen!

Jedes fünfte Kind und jede*r fünfte Jugendliche wächst in einem Haushalt auf, in dem Mangel zum Alltag gehört: Mangel an Geld sowie an sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Chancen. Das muss sich ändern: Wir können nicht länger hinnehmen, dass Kindern und Jugendlichen Startchancen genommen werden ihnen bestimmte gesellschaftliche Erfahrungen und Aktivitäten oft dauerhaft verschlossen bleiben. Folgende Grundsätze sind hierbei für die unterzeichnenden Sozial- und Familienverbände, Gewerkschaften, Stiftungen, Kinderrechtsorganisationen und Einzelpersonen von zentraler Bedeutung:

  1. Armut ist kein Versagen der*des Einzelnen!
  2. Alle Kinder und Jugendlichen haben Anspruch auf gleichwertige Lebensverhältnisse!
  3. Jedes Kind ist gleich viel wert!
  4. Unterstützung muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird.

Gerwin Stöcken, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz (nak), erklärt dazu: „Armut grenzt aus und macht krank. Armut schränkt Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung ein und gibt ihnen damit nicht die Chance, auf ein Aufwachsen in Wohlergehen. Die unterzeichnenden Verbände, Organisationen und Gewerkschaften sind sich einig, dass alles getan werden muss, damit alle Kinder gesellschaftliche Teilhabe erfahren können und ein gutes Aufwachsen gesichert ist. Dazu gehören der Ausbau der sozialen Sicherungssysteme, aktuell auch durch krisenbedingte Aufschläge und vereinfachten Zugang zu Leistungen, die Sicherstellung sozialer Infrastruktur sowie die intensive Begleitung von Kindern und Jugendlichen zurück in ihren Kita- und Schulalltag!“

Die gemeinsame Erklärung des Ratschlags Kinderarmut zum Internationalen Kindertag 2020 „Ein gutes Aufwachsen von allen Kindern und Jugendlichen muss in unserer Gesellschaft Priorität haben“ finden Sie hier: Ratschlag Kinderarmut 2020_gemeinsame Erklärung 29.05.2020.

Folgende Organisationen haben die Erklärung unterzeichnet:

Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie u. Gesellschaft e.V.
Arbeitslosenverband Deutschland Landesverband Brandenburg e.V. Armutsnetzwerk e.V.
Armut und Gesundheit in Deutschland e.V.
Arbeiter Samariter Bund Deutschland e.V.
Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.
BAG Wohnungslosenhilfe e.V.
Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V.
Bundesverband der Mütterzentren e.V.
Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung
Deutscher Bundesjugendring
Deutscher Caritasverband e.V.
Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Der Kinderschutzbund e.V.
Der Kinderschutzbund LV Rheinland-Pfalz e.V.
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V.
Deutscher Gewerkschaftsbund
DGSF – Deutsche Gesellschaft f. Systemische Therapie, Beratung u. Familientherapie e.V.
Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.
Diakonie Hessen – Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e.V.
Diakonisches Werk Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland e. V.
Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche der Pfalz
evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf)
Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen in Bayern e.V. (eaf bayern)
Evangelischer Bundesfachverband Existenzsicherung u. Teilhabe e.V. (EBET)
Familienbund der Katholiken (FDK) Bundesverband e.V.
Flingern mobil e.V.
Förderverein gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e.V.
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
Humanistischer Verband Deutschlands – Bundesverband e.V.
Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V.
Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. (ISS)
Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Deutschland e.V.
Kindervereinigung e.V.
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes NRW
Landesfamilienrat Baden-Württemberg
Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e.V.
LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz e.V.
Nationale Armutskonferenz (nak)
National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V.
NaturFreunde Thüringen e.V.
Präventionsketten in Niedersachsen – Gesund aufwachsen für alle Kinder
Selbsthilfeinitiative Alleinerziehender (SHIA) e.V. Bundesverband
SKM Bundesverband e.V.
SOS-Kinderdorf e.V.
Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
Sozialverband VdK Deutschland e. V.
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) Bundesverband e.V.
ver.di-Erwerbslose Mittelbaden-Nordschwarzwald
Volkssolidarität e.V.
Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V.
Zukunftsforum Familie e.V. 

Darüber hinaus wird die Erklärung mitgetragen von:

Dr. Lars Anken
Dr. Irene Becker
Prof. Dr. Ernst-Ulrich Huster
Dr. Maksim Hübenthal
Dr. Gisela Notz
Prof. Dr. Margherita Zander

Hintergrund zum Ratschlag Kinderarmut:
Auf Initiative der Nationalen Armutskonferenz (nak) trafen sich 2016 zahlreiche bundesweit agierende Organisationen, um gemeinsam Perspektiven der Bekämpfung von Kinderarmut zu diskutieren. Die erste gemeinsame Erklärung „Keine Ausreden mehr: Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen!“ wurde im Juni 2017 als Forderungen zur Bundestagswahl von 46 Organisationen und Einzelpersonen unterstützt und unter breiter medialer Beachtung veröffentlicht. Diese Erklärung wurde in gekürzter Form auch auf die Kampagnen-Plattform „we act“ zur Mitzeichnung gestellt und erreichte fast 40.000 Unterschriften. Anlässlich des 13. Treffens der Menschen mit Armutserfahrung bekräftigte der Ratschlag seine Forderungen mit der Erklärung „Bekämpfung von Kinderarmut muss Priorität haben! – Gemeinsame Erklärung von Nationaler Armutskonferenz, Kinder-, Familien- und Wohlfahrtsverbänden“ im November 2018.

Nak zum Sozialschutz-Paket II: Die Ärmsten nicht vergessen!

Berlin, den 18.05.2020. Am vergangenen Freitag wurde das Sozialschutz-Paket II im Bundesrat verabschiedet. Gerwin Stöcken, Sprecher der nak kommentiert:

„Das Sozialschutz-Paket II enthält wichtige Maßnahmen wie die schrittweise Erhöhung des Kurzarbeitergeldes oder die Verlängerung des Arbeitslosengeldes I, um die Situation vieler Menschen zu verbessern, deren wirtschaftliche und soziale Existenz durch die Corona-Pandemie erschüttert wurde. Aus Sicht der Nationalen Armutskonferenz sehen wir jedoch die Regelung zur Mittagsverpflegung für bedürftige Kinder und Jugendliche kritisch. Durch die Schließung von Schulen und KiTas fällt das gemeinsame Mittagessen weg, was im Gesetz durch eine Belieferung oder Abholung mit einem zubereiteten Mittagessen kompensiert werden soll. Wir warnen eindringlich vor dem stigmatisierenden Effekt, wenn die ganze Nachbarschaft Zeuge der Belieferung wird. Statt dieser zudem sehr bürokratisch und logistisch komplizierten Lösung sollte die Möglichkeit geschaffen werden, die Aufwendungen als Geldleistungen direkt an die Familien auszuzahlen.

Zudem möchte ich auf die allgemeine Situation von Menschen mit Armutserfahrung aufmerksam machen. Viele arme Menschen trifft die Pandemie in gesundheitlicher und sozialer Hinsicht besonders hart. Wir brauchen daher dringend weitergehende Maßnahmen im Bereich der Grundsicherung, damit sich die Situation der Ärmsten nicht weiter verschärft. Bei aller Befürwortung von Maßnahmen, die im Moment verhindern, dass noch mehr Armut entsteht, dürfen wir auch diejenigen nicht aus Blick verlieren, die in verfestigter Armut leben.“

Nak zum 1. Mai: Unser Engagement für eine solidarische Gesellschaft ohne Armut geht weiter!

Berlin, den 30.04.2020. Anlässlich des 1. Mai, dem Tag der Arbeit, erklärt Gerwin Stöcken, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz:

„Die Corona-Pandemie macht aktuell vor dem 1. Mai nicht halt. Auch wenn wir morgen nicht auf den Straßen sein können, geht unser Engagement für eine solidarische Gesellschaft ohne Armut weiter. Untersuchungen zeigen immer wieder, wie wichtig Arbeit für die meisten Menschen ist. Gesellschaftliche Teilhabe in unserer Gesellschaft muss daher bedeuten, Zugang zu guter und existenzsichernder Erwerbsarbeit zu haben, verlässliche soziale Sicherheit bei Arbeitslosigkeit zu erfahren und eine fördernde und unterstützende Arbeitsmarktpolitik vorzufinden, die immer wieder Brücken baut.

Mit diesem Anspruch auf Teilhabe und einen solidarischen Sozialstaat blicken wir auf die Gesellschaft, erleben jedoch eine andere Realität: Der Anteil prekärer Beschäftigungsverhältnisse bleibt hoch. Neun Millionen Menschen arbeiten zu Niedriglöhnen, über eine Million Menschen müssen ihren Lohn mit Hartz-IV-Leistungen aufstocken. Ein Jahrzehnt des Aufschwungs, steigender Ungleichheit und Vermögenskonzentration ist an armutsbetroffenen Menschen und unteren Einkommensgruppen vorbei gegangen. Besonders bitter ist die Situation der Millionen Beschäftigten in den systemrelevanten Berufen, die verlässlich und verantwortungsvoll für andere Menschen da sind und die Gesellschaft nicht nur während der Corona-Pandemie zusammenhalten. Diese systemrelevanten Berufe in den Branchen Gesundheit, Pflege, Erziehung und Einzelhandel vereint, dass sie mehrheitlich schlecht bezahlt und unter schwierigen Bedingungen ausgeübt werden.

Wir treten daher gemeinsam für eine andere Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik ein – für  höhere Mindestlöhne und Regelbedarfe, für eine Stärkung der Tarifbindung, für Investitionen in die öffentliche und soziale Infrastruktur und für einen wirksamen Ausgleich zwischen Arm und Reich. Die Pandemie ist noch nicht vorbei, aber unsere Solidarität bleibt!“

Nak fordert: Arme Familien und Kinder bei den Corona-Maßnahmen nicht vergessen!

Berlin, den 23.04.2020. In einem politischen Appell fordert die Nationale Armutskonferenz gemeinsam mit mehreren Wohlfahrts-, Kinderrechts- und Familienverbänden, die materielle Absicherung armer Kinder und Familien in der Corona-Krise zu gewährleisten und die Notbetreuung auszuweiten. Gerwin Stöcken, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz, erklärt:

„Mit dem gemeinsamen Appell machen wir deutlich: Die Corona-Pandemie setzt die Familien unter Druck. Trotz vieler wichtiger Maßnahmen der Bundesregierung und der Länder, um die wirtschaftliche Existenz von Millionen Menschen zu sichern, wurden die Bedarfe armutsbetroffener Menschen und Familien in dieser Situation noch nicht angemessen berücksichtigt. Im Gegenteil: Die Corona-Pandemie verschärft die Not vieler Menschen. Für Familien in der Grundsicherung und für ihre Kinder fehlen jedoch angemessene Maßnahmen.“

Im gemeinsamen Appell wird ausgeführt, dass mit der Schließung der Bildungs- und vieler sozialer Einrichtungen wichtige Versorgungsinfrastrukturen für Kinder mit einem Schlag wegfallen, etwa das kostenlose Mittagessen oder auch die Lebensmittelversorgung vieler Tafeln, die normalerweise rund eine halbe Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland versorgen. Auch in anderen Bereichen, wie Bildung, soziale Teilhabe oder Gesundheit, verschärfen sich eine schon bestehende Unterversorgung und Benachteiligungen vieler Kinder weiter. Zudem können in dieser Situation viele Familien und insbesondere Alleinerziehende nicht oder nur unter beschwerten Bedingungen ihrem Beruf nachgehen. Das gefährdet unmittelbar ihre Existenz. Gerwin Stöcken weiter:

„Wir fordern daher eine unbürokratische Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes, um den Wegfall wichtiger Sozialleistungen zu kompensieren und um die coronabedingten Mehrbedarfe aufzufangen. Die Zugangskriterien für die Notbetreuung muss zudem ausgeweitet werden, um die Familien schnell zu entlasten. Viele Mitgliedsorganisationen in unserem Bündnis haben bereits tragfähige und konkrete Konzepte zu diesen und weiteren Fragen der Grundsicherung vorgelegt.“

Zur gemeinsamen Erklärung der Wohlfahrts-, Kinderrechts- und Familienverbände (PDF)