Nationale Armutskonferenz fordert deutliche Ausweitung des Unterhaltsvorschusses

PM vom 17.03.2016 Wer Kinderarmut bekämpfen will, muss Alleinerziehenden helfen

Köln. Von den 1,89 Millionen Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren im Hartz-IV-Bezug leben 965.000 in Alleinerziehenden-Haushalten. Kinderarmut ist damit zur Hälfte auf die Armut von Alleinerziehenden zurückzuführen. „Wer Kinderarmut bekämpfen will, der muss die Situation der Alleinerziehenden verbessern“, so Dr. Frank Joh. Hensel, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz (nak). Ein wirksames Mittel gegen Kinderarmut sei die deutliche Ausweitung des Unterhaltsvorschusses.

Wenn ein Partner seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt, kann der alleinerziehende Elternteil Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beantragen. Im Jahr 2013 war dies für insgesamt 468.463 Kinder der Fall. Unterhaltsvorschuss kann jedoch maximal für sechs Jahre und längstens auch nur bis zum 12. Lebensjahr bezogen werden, danach muss der alleinerziehende Elternteil den Wegfall alleine kompensieren.Neun von zehn Alleinerziehenden sind Frauen, jede fünfte Mutter in Deutschland zieht ihr Kind ohne Partner groß.

Hensel, der auch Direktor des Kölner Diözesan-Caritasverbandes ist: „Der Unterhaltsvorschuss darf nicht auf sechs Jahre begrenzt werden, sondern muss sich am Bedarf und der sozialen Situation der Kinder orientieren.“ Eine Verlängerung des Unterhaltsvorschusses bis zu Berufsausbildung oder Studium sei eine Notwendigkeit und komme direkt bei den Alleinerziehenden und ihren Kindern an.

Die Lage der Alleinerziehendenhat sich in den vergangenen Jahren deutlich verschlechtert.Seit 2006 ist das Armutsrisiko um 16,2 Prozent gestiegen, während das Risiko für Paare mit zwei Kindern gesunken ist. Mehr als 40 Prozent aller Alleinerziehenden-Haushalte beziehen Hartz IV. Von diesen wiederum erhalten 30 Prozent aufstockende Leistungen, sie arbeiten also, verdienen aber zu wenig, um davon leben zu können.